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Interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung

Niedersachsen ist ein vielfältiges Land, auch durch die Zuwanderung von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen und Motiven hierher kamen und kommen. Derzeit beträgt der Anteil von Personen mit Zuwanderungsgeschichte in der Gesamtbevölkerung über 22 %, mit weiter steigender Tendenz. Die Angabe beschreibt eine sehr heterogene Bevölkerungsgruppe von Menschen, die seit langer Zeit hier leben, und ebenso diejenigen, die erst vor Kurzem zugezogen sind. Oftmals sind Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Niedersachsen geboren und aufgewachsen.

Ein gutes Zusammenleben aller Bevölkerungsgruppen setzt die Möglichkeit der Teilhabe voraus. Hinsichtlich der Einrichtungen des Landes erfolgt daher bereits seit vielen Jahren ein Öffnungsprozess, der durch vielfältige Maßnahmen unterstützt wird. Ziel ist u.a. die Sensibilisierung für mögliche Hemmnisse im alltäglichen Umgang, z.B. aufgrund kultureller oder sprachlicher Barrieren. Ein weiteres Ziel ist es, den Anteil der Beschäftigten mit Zuwanderungsgeschichte an den Landesbeschäftigten weiter zu erhöhen, um die gesellschaftliche Vielfalt angemessen im Landesdienst widerzuspiegeln.

Ein verbindlicher Handlungsrahmen für die Personalentwicklung wurde 2016 durch eine Vereinbarung der Landesregierung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände geschaffen.

Daneben werden weitergehende Handlungsansätze verfolgt. So wird mit dem neuen Ansatz der migrationsgesellschaftlichen Öffnung der enge Kulturbezug überwunden. Damit wird ein stärkeres Gewicht auf die diversen Anliegen gelegt, mit denen die einzelnen Landeseinrichtungen auf die sich ihnen stellenden gesellschaftlichen Anforderungen eingehen können.



Broschüre: Vielfalt – unsere Zukunft.

Leitfaden zur interkulturellen Öffnung der öffentlichen Verwaltung. Zum Download bitte klicken.

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