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Qualitätssicherung und -darstellung in Pflegeeinrichtungen

Grundlage der Qualitätssicherung, -prüfung und -darstellung in zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind die zwischen Leistungs- und Kostenträgern vereinbarten Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach § 113 SGB XI. Sie geben die Richtschnur vor für die Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen nach § 114 Abs. 2 Satz 1 SGB XI, die im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Prüfdienst) durchgeführt werden. In den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) sind Prüfkriterien und Vorgehensweise beschrieben.

Nach § 115 Abs. 1a SGB XI veröffentlichen die Landesverbände der Pflegekassen die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form. Die Kriterien der Veröffentlichung einschließlich der Bewertungssystematik werden zwischen den Verbänden der Kostenträger und Leistungserbringer auf Bundesebene unter Beteiligung des MDS vereinbart (sog. Pflegetransparenzvereinbarung). Die bisher veröffentlichten sog. Pflegenoten sind stark in die Kritik geraten, weil sie sie keine verlässlichen Aussagen über die Qualität einer Pflegeeinrichtung ermöglichten.

Die Vorgehensweise und die Kriterien der Qualitätsprüfungen werden deshalb von den Verbänden auf Bundesebene grundlegend überarbeitet. Für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt seit November 2019 ein neues Qualitätssicherungssystem. Die Qualitätsprüferinnen und Qualitätsprüfer arbeiten nicht mehr starre Checklisten ab, sondern stellen offene Fragen und beziehen die verantwortlichen Pflegefachkräfte in einem fachlichen Dialog ein. Zusätzlich erhebt eine unabhängige Stelle im halbjährlichen Abstand bewohnerbezogene Daten und wertet sie aus. Die Ergebnisse - beispielsweise, wie häufig sturzgefährdete Bewohnerinnen und Bewohner tatsächlich gestürzt sind – werden zwischen allen Pflegeeinrichtungen verglichen.

Um die ohnehin schon belasteten Pflegekräfte bei der Umsetzung zu unterstützen, hat der Landespflegeausschuss beschlossen, die Einführung des neuen Qualitätssicherungssystems eng zu begleiten. Im Landesarbeitskreis Pflegedokumentation und Qualitätssicherung tauschen sich Einrichtungsträger, Pflegekassen, Prüfinstanzen (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung und Heimaufsichtsbehörden) sowie die Pflegekammer, die pflegerischen Berufsverbände und die Pflegeschulen über Fragen der Umsetzung der neuen Qualitätsvorgaben in Niedersachsen aus. Unter Moderation des MS identifizieren sie Handlungsbedarfe und erarbeiten Lösungen für auftretende Schwierigkeiten.

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