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Krankenhausinvestitionsförderung

Krankenhäuser müssen nicht nur aktuellen Erkenntnissen in der Medizin gerecht werden, sondern auch ihre Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen den veränderten Strukturen und Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen anpassen. Denn es gilt, eine leistungsfähige akutstationäre Versorgung zu gewährleisten und Betriebsstrukturen wirtschaftlich zu gestalten.

Für die hierzu erforderlichen baulichen Vorhaben (Neubau und Umbau) haben die Krankenhäuser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes und nach Maßgabe der verfügbaren öffentlich Mittel Anspruch auf staatliche Förderung aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm (Jahreskrankenhausprogramm). Förderungsfähig sind alle Krankenhäuser, die in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen sind, unabhängig von der Trägerschaft. Ausgenommen von der Förderung sind ambulante Leistungen und Rehabilitationseinrichtungen sowie der universitäre Bereich wie Hochschulkliniken, für die andere Finanzierungsregelungen gelten.

Bei der Auswahl der Projekte für das Krankenhausbauprogramm werden nicht reine Sanierungsmaßnahmen gefördert, sondern es wird vor allem in zukunftsfähige Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser investiert. Denn nur so ist es möglich, den Bürgerinnen und Bürgern ein modernes medizinisches Angebot zu sichern. Maßstab dafür ist eine unbürokratische Rahmenplanung des Landes mit hoher Transparenz.

Neben den Investitionsmitteln für bauliche Maßnahmen erhalten die Krankenhäuser jedes Jahr so genannte Pauschalmittel in Höhe von 120 Millionen Euro für die Beschaffung kurzfristiger Anlagegüter. Damit werden unter anderem die Erneuerung medizinischer Geräte oder eine verbesserte infrastrukturelle Ausstattung finanziert.

Computertomograph Krankenhausinvestitonsförderung Bildrechte: Klinikum Region Hannover

Foto: Ein Patient auf dem Weg zum MRT.

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