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Ärztinnen und Ärzte

Für die medizinische Versorgung mit ärztlichen Leistungen stehen in Niedersachsen rund 30.000 Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung.


Etwa ein Drittel ist in eigener Praxis tätig. Von diesen niedergelassen tätigen Ärztinnen und Ärzten sind etwa 40 % Hausärzte und etwa 60 % Fachärzte. Die medizinische Versorgung zielt unter anderem darauf ab, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verbessern, auch mit dem Ziel, Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Ein weiterer Ansatz besteht in der Verzahnung der ambulanten und der stationären Versorgung. Damit sollen die Patientinnen und Patienten vor unnötigen und unnötig langen Krankenhausaufenthalten bewahrt werden.

Die niedersächsischen Ärztinnen und Ärzte sind Mitglied der

Ärztekammer Niedersachsen
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
Tel. 0511 380 02
.

Die Rechtsgrundlage der Kammer bildet das Niedersächsische Kammergesetz für die Heilberufe (Heilkammergesetz - HKG).

Die ärztliche Ausbildung und die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit richten sich nach der Bundesärzteordnung (BÄO) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO).

Das Studium der Medizin ist an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und an der Georg August Universität Göttingen möglich.

Die Ärztekammer steht neben dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) auch für Fragen der Ausbildung und Prüfung zur Verfügung.

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