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Arbeitsschutz für Fahrpersonal

Deutschland besitzt das dichteste Straßennetz Europas und trotzdem sind lange Staus alltäglich. Mitunter rollt die Blechkarawane Stoßstange an Stoßstange über die Autobahn. Die rollenden Arbeitsplätze in Reisebussen und LKWs sind mit hohen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und immer größerer Verantwortung der Fahrerinnen und Fahrer verbunden.

In diesem Berufsalltag ist es nötig, besonderen Schutz zu gewährleisten und die Vorschriften konsequent anzuwenden. Zu lange Zeiten am Lenkrad führen zu Übermüdung und erhöhen das Risiko, Verkehrsunfälle zu verursachen.
Übermüdete Fahrerinnen und Fahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

Das Fahrpersonalrecht und die Sozialvorschriften im Straßenverkehr dienen in erster Linie dem sozialen Schutz der im Arbeitsverhältnis stehenden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die hauptberuflich oder gelegentlich im Bereich der Güter- und Personenbeförderung tätig sind. Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr erfassen sowohl in abhängiger Arbeit stehende Fahrerinnen oder Fahrer wie auch selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer, die selbst Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung lenken.

Darüber hinaus leisten die o. a. Vorschriften einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Harmonisierung von Wettbewerbsbedingungen. Die gesetzlichen Bestimmungen sollen die Belastungen des Fahrpersonals an ihrem Arbeitsplatz, also am Steuer eines LKWs oder Kraftomnibusses, durch die Festlegung von Lenk- und Ruhezeiten zeitlich begrenzen.

Aufsichtsbehörden für die Einhaltung der fahrpersonalrechtlichen Bestimmungen sind in Niedersachsen die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Polizeibehörden.

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