Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten
Mit dem neuen Bundesgesetz zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, erhalten die rund 400.000 Prostituierten in Deutschland einen besseren rechtlichen Schutz. Freier und Bordellbetreiber werden nicht besser gestellt.
- Im Strafgesetzbuch werden die Teile gestrichen, die bisher die Förderung der Prostitution unter Strafe stellten. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei im engeren Sinne und die Zuführung Jugendlicher zur Prostitution bleiben weiterhin strafbar.
- Prostituierte erhalten die Möglichkeit der Absicherung in der Sozialversicherung. Das bedeutet für sie Ansprüche auf Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsmarkt sowie auf Leistungen der gesetzlichen Gesundheitsversorgung, der
Arbeitslosen- und der Rentenversicherung.
- Vereinbarungen zwischen Prostituierten und Freiern begründen rechtswirksame Forderungen auf Zahlung der Vergütung, sie gelten nicht mehr als sittenwidrig.
- Prostituierte können ihr Entgelt gerichtlich einklagen. Nur die Prostituierte erhält rechtswirksame Forderungen, nicht der Freier.