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Sternenkind, Schmetterlingskind, Engelskind: Eine einfühlsame Erinnerung

Für Kinder, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt versterben, gibt es viele Bezeichnungen. Diese werden oft verwendet, um den Verlust und die Erinnerung an diese Kinder einfühlsam zu würdigen und darauf aufmerksam zu machen. Der Tod des eigenen Kindes ist vor allem für die Eltern, aber auch für weitere Betroffene eine enorme Belastung, welche psychische und physische Folgen haben kann.


Rechtssicherheit für betroffene Eltern

Bestattungsregelungen in Niedersachsen

Hilfe für Betroffene


Rechtssicherheit für betroffene Eltern

Mit der in § 31 der Personenstandsverordnung am 07. Mai 2013 getroffenen Neuregelung haben Eltern fehlgeborener Kinder, welche ein Geburtsgewicht von unter 500g aufweisen, die Geburt ihres Kindes beim Standesamt anzuzeigen und ihm damit auch ganz offiziell eine Existenz zu geben. Diese vom Standesamt beurkundete Bescheinigung entfaltet, anders als eine Personenstandsurkunde, inhaltlich keine Rechtswirkung, sie stellt einzig die Würdigung des nicht lebend geborenen Kindes als vollständige menschliche Existenz dar. Diese Neuregelung gilt auch für Kinder, welche bereits vor ihrem Inkrafttreten nicht lebendig geboren wurden und ein Geburtsgewicht von unter 500g aufwiesen.


Bestattungsregelungen in Niedersachsen

Eine Verpflichtung zur Bestattung ungeborener sowie fehlgeborener Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500g besteht nach dem Bestattungsgesetz grundsätzlich nicht. Auf Wunsch mindestens eines Elternteils kann eine Bestattung dennoch auch dann durchgeführt werden. Bei einem Geburtsgewicht von über 500g besteht eine Bestattungspflicht.

Ärztinnen und Ärzte, welche bei der Geburt zugegen sind, haben die Pflicht, die Eltern auf diese Bestattungsmöglichkeit hinzuweisen. Auch die Friedhofsträger sind verpflichtet, auf Wunsch mindestens eines Elternteils ungeborene sowie Fehlgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500g zur Bestattung zuzulassen. So wird die den Eltern eingeräumte Bestattungsmöglichkeit abgesichert.


Hilfe für Betroffene

In Niedersachsen bieten verschiedene Organisationen und Vereine Hilfe für die Eltern von Sternenkindern an. Sie bieten den Trauernden einen sicheren Raum, um über ihren Verlust zu sprechen und sind eine emotionale Unterstützung in dieser schweren und belastenden Zeit.

Sie finden Hilfe und weitere Informationen auf der Internetseite des Aktionsbüros „Gesundheit rund um die Geburt“ unter dem Abschnitt Ein Kind verlieren. Zur Seite gelangen Sie über folgenden Link:

https://www.gesundheit-rund-um-die-geburt-nds.de/nach-der-geburt


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