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Anlagen- und Betriebssicherheit

Anlagen und Arbeitsmittel in Betrieben müssen sicher sein, damit niemand gefährdet wird. In Deutschland gibt es dafür die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die darauf abzielt, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Weiterhin legt diese Verordnung umfassende Pflichten für die Betreiberinnen und Betreiber von bestimmten Anlagen fest, um potenzielle Risiken zu minimieren und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Ein zentraler Bestandteil ist hierbei die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Diese sind für technische Anlagen als auch im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln von zentraler Bedeutung. Betreiber und Arbeitgeber müssen potenzielle Risiken analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.


Arbeitsmittel

Arbeitsmittel können eine breite Palette umfassen, von einfachen Handwerkzeugen oder Geräten bis hin zu komplexen Maschinen und Anlagen. Auch können teil- bzw. vollautomatisierte Roboter oder auch Flurförderzeuge als Arbeitsmittel eingesetzt werden.

Die BetrSichV legt fest, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dafür verantwortlich sind, dass die eingesetzten Geräte und Werkzeuge den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Sie sind dazu verpflichtet, Arbeitsmittel regelmäßig zu warten, zu überprüfen und gegebenenfalls zu reparieren oder zu ersetzen.


Anlagensicherheit

Die BetrSichV gilt für eine Vielzahl von technischen Anlagen, einschließlich Maschinen, Druckbehältern, Aufzügen, explosionsgefährdeten Anlagen und mehr. Die genaue Anwendbarkeit der Verordnung hängt von der Art der Anlage und den damit verbundenen Gefahren ab.

Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, potenzielle Gefahren in Verbindung mit ihren Anlagen zu analysieren und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei werden nicht nur die direkten Risiken für die Beschäftigten berücksichtigt, sondern auch mögliche Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Sicherheit. Zum Beispiel, wenn eine Anlage außerhalb eines Betriebs – etwa auf einer Baustelle zum Einsatz kommt.

Betreiberinnen und Betreiber müssen entsprechende Prüfungen durchführen oder durchführen lassen und sicherstellen, dass ihre Anlagen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und sie ordnungsgemäß funktionieren.

Durch technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) werden die Anforderungen konkretisiert. Wenn diese Regeln eingehalten werden, kann man davon ausgehen, dass die Vorgaben der BetrSichV auch eingehalten werden.


Fazit

Insgesamt trägt die Betriebssicherheitsverordnung dazu bei, Unfälle, Störungen und potenzielle Gefahren in Verbindung mit technischen Anlagen und Arbeitsmitteln zu minimieren, wodurch ein sicherer Arbeits- und Umweltbetrieb gewährleistet wird.

Arbeitsunfälle bedingt durch Anlagen und Arbeitsmittel können so hoffentlich vermieden werden.

Ansprechpartner und weitere Informationen:
Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Staatliches Gewerbeaufsichtsamt gerne zur Verfügung.



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