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Übergabe des Abschlussberichtes der Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern (EKKiSchG)

Statement von Kinder- und Jugendministerin Daniela Behrens:


„Die heutige Übergabe des Abschlussberichtes der ‚Enquete­kommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern‘ ist wichtig für den Kinderschutz in Niedersachsen. Als Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, bei dem der Kinderschutz federführend ressortiert, hat mein Haus die gut zweijährige Arbeit der Enquete­kommission eng begleitet. Mein ausdrücklicher Dank gilt dem Kommissionsvorsitzenden, Herrn Weritz, den Mitgliedern des Ausschusses, der wissenschaftlichen Begleitung, Herrn Prof Dr. Duttge und seinem Team sowie den externen Sachverständigen. Dank des engagierten und geschlossenen Zusammenwirkens aller Beteiligten ist die Arbeit der Kommission anhaltend produktiv und zielorientiert verlaufen. Sehr positiv habe ich erlebt und wahrgenommen, wie konstruktiv fraktionsübergreifend zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gearbeitet wurde. Das war viel harte Arbeit zu einem schwierigen aber so ungemein wichtigen Thema. Ihnen allen gehört ich mein gebührender Respekt und meine uneingeschränkte Anerkennung.

Jetzt geht es in die Detailarbeit der Auseinandersetzung mit den Empfehlungen, deren Bewertung und Umsetzung. Der Abschlussbericht beinhaltet insgesamt 16 Themenblöcke und umfasst 162 Empfehlungen.

Der Bericht und die Arbeit der Enquetekommission stellen Regelungen im Kinderschutz in Frage, verweisen auf Defizite und beinhalten Vorschläge zur Verbesserung. Als niedersächsische Kinder- und Jugendministerin sichere ich eine intensive und verbindliche Befassung zu. Wir gehen die an uns gestellten Anforderungen zeitnah und systematisch an. In Bezug auf die Empfehlungen, die die Zuständigkeit meines Hauses betreffen, sind bereits alle verantwortlichen Abteilungen involviert.

Meine erste Einschätzung: Einige Empfehlungen, wie das Erfordernis einer Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention oder die weitere Stärkung der Erziehungsberatungsstellen, unterstütze ich uneingeschränkt. Bei manchen ist eine dezidierte Prüfung erforderlich, bei anderen ist aus unserer Sicht durch veränderte Rechtslage bereits Abhilfe in Sicht.

Der Abschlussbericht unterstreicht die Interdisziplinarität im Kinderschutz. Viele der Empfehlungen dokumentieren die Notwendigkeit der ressortübergreifenden Abstimmung zwischen dem Innenministerium, dem Justizministerium, dem Kultusministerium, dem Wissenschaftsministerium und dem Sozialministerium. Mit der in Niedersachsen bestehenden Ressort-AG Kinderschutz haben wir eine gute Plattform, um Kinderschutz mit allen zuständigen Akteurinnen und Akteuren direkt und wirksam zu gestalten.

Mein persönliches Fazit: Ein innovativer Kinderschutz braucht Kooperation – Kooperationen zwischen den verschiedenen Berufsdisziplinen, aber auch zwischen den verantwortlichen Ressorts. Und auch die Beratungs- und Hilfsstruktur auf kommunaler Ebene wird durch intensive Vernetzung besser. Im Mittelpunkt müssen immer Kinder und Jugendliche stehen. Danach sind unsere Kinderschutz-Strukturen in Niedersachsen auszurichten.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.09.2022

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Pressestelle

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