Niedersachsen präzisiert Verordnung zu Gütersloh und Warendorf
Die niedersächsische Landesregierung hat die gestern veröffentlichte Fassung der Änderungsverordnung zum Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) heute noch einmal präzisiert.
Die Fassung, die heute im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt es Urlauberinnen und Urlaubern aus den genannten Landkreisen, die bereits in Niedersachsen weilen, ihren Urlaub fortzuführen: Dazu muss der Urlaub vor dem 11. Juni 2020 begonnen worden sein. Vermieterinnen und Vermieter von Ferienbetten dürfen diese Urlaubenden weiterhin beherbergen.
Den Text der Verordnung im Wortlaut finden Sie hier. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 5. Juli 2020.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.06.2020