Gesundheitsminister Philippi begrüßt Beschluss der niedersächsischen Initiative zum bundesweiten Datenaustausch
„Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen geschützt und Gefahrenpotenziale erkannt werden"
Im Dezember vergangenen Jahres hatte Niedersachsen eine Bundesratsinitiative zum verbesserten Datenaustausch zwischen den Ländern bei Fremdgefährdung durch Menschen mit einer psychischen Erkrankung eingebracht. Am heutigen Freitag hat der Bundesrat der Initiative mehrheitlich zugestimmt. Der niedersächsische Gesundheitsminister und diesjährige GMK-Vorsitzende Dr. Andreas Philippi begrüßt den Beschluss:
„Die dramatischen Angriffe des letzten Jahres nehmen wir sehr ernst. Sie sind für uns Anlass, grundlegende Reformen bei der ressortübergreifenden Zusammenarbeit voranzutreiben und vor allem die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nachhaltig zu stärken. Nur durch Prävention, frühzeitige Unterstützung und verlässliche Hilfsangebote können wir weiterer Gewalt vorbeugen. Gleichzeitig ist klar: Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Es geht darum, ihre Behandlung und Betreuung zu verbessern und ihnen den Zugang zu Hilfe zu erleichtern. Zugleich wollen wir den Schutz bei Eigen- und Fremdgefährdung verbessern. Niedersachsen setzt sich daher für bundesweite Regelungen ein. Ich freue mich deswegen sehr, dass die niedersächsische Bundesratsinitiative am heutigen Tag vom Bundesrat beschlossen wurde.
Jedes Bundesland hat bereits die Möglichkeit, in seinen eigenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzen Regelungen umzusetzen, die einen ressortübergreifenden Datenaustausch bei Fremdgefährdung durch Menschen mit einer psychischen Erkrankung ermöglichen. Eine bundesweite Regelung zum Datenaustausch würde aber mehr Rechtssicherheit bieten und bundeseinheitliche Standards setzen – auch mit Blick darauf, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen und Fremdgefährdungsrisiko natürlich auch über Bundeslandgrenzen hinaus unterwegs sind.
Vor dem Hintergrund wiederholter Angriffe auf unbeteiligte Dritte durch Menschen mit einer psychischen Erkrankung hat diese Bundesratsinitiative das Ziel, Maßnahmen zur Verhinderung solcher Vorfälle zu ergreifen. Fremdgefährdung, die im Rahmen einer psychischen Erkrankung erfolgt, kann nur vorgebeugt werden, wenn den betroffenen Menschen mit einer psychischen Erkrankung geholfen wird. Ein Informations- und Datenaustausch zwischen verschiedenen Ressorts, der psychiatrischen Versorgung, den Kommunen, den Sicherheitsbehörden und weiteren Stellen wie Eingliederungshilfe, Suchthilfe, Aufnahmebehörde muss daher in definierten Risikofällen möglich sein. Ziel bleibt es, Schutz und Unterstützung gleichermaßen zu gewährleisten.“
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erstellt am:
30.01.2026
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