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Digitalisierung schreitet voran

Leistungen der Hilfe zur Pflege und Bestattungskostenhilfe können jetzt online beantragt werden


Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Niedersachsen nimmt an Fahrt auf. Mit den Onlineanträgen auf Hilfe zur Pflege und Bestattungskostenhilfe startet das Niedersächsische Sozialministerium in die Pilotphase.

„Mit diesem Angebot wird es für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher, Anträge zu stellen“, unterstreicht die Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens, „denn gerade in belastenden Situationen, wenn Menschen Hilfe bei der Pflege brauchen oder ein geliebter Angehöriger verstorben ist, wollen wir die Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Da hilft es, die notwendigen Schritte online zu gehen und das Nötige veranlassen zu können.“

Mussten bislang noch Papierformulare ausgefüllt werden, können die Anträge jetzt also komfortabel mit dem Computer oder über ein mobiles Endgerät gestellt werden. Die neuen Online-Anträge zeichnen sich durch eine barrierefreie und auch für Smartphones und Tablets optimierte Benutzerführung aus.

Daniela Behrens betont, dass das Ministerium bei der Umsetzung eng mit den Kommunen zusammenarbeitet, nicht zuletzt, um die Praxistauglichkeit zu gewährleisten. „Ich möchte mich ausdrücklich bei der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover sowie den Städten Oldenburg und Wolfsburg für die gute Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Onlinedienste bedanken.“

Die Hilfe zur Pflege können pflegebedürftige Personen beantragen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht mit den Mitteln der Pflegekasse und den eigenen finanziellen Mitteln sicherstellen können. Diese Hilfe kann ab sofort in den Pilotbehörden Landeshauptstadt Hannover und Stadt Oldenburg online beantragt werden.

Mit der Bestattungskostenhilfe werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen. Diese Leistung wird derzeit von den Pilotbehörden Region Hannover und Stadt Oldenburg den Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt.

Weitere Kommunen werden in Kürze folgen.

Dr. Horst Baier, IT-Bevollmächtigter der Landesregierung (CIO), hebt hervor: „Die jetzt startende Pilotphase für die Leistungen Hilfe zur Pflege und Bestattungskostenhilfe sind weitere Bausteine zur Schaffung von Onlineanträgen. Diverse Leistungen wie zum Beispiel die Infektionsschutzbelehrung, das Arbeitslosengeld II, das Landesblindengeld oder Bafög sind bereits in Pilotkommunen verfügbar. Viele weitere Onlinedienste werden in den nächsten Monaten noch folgen.“

Die Projekte sind Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das eine Digitalisierung der wesentlichen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorsieht. Das Land Niedersachsen ist für die Digitalisierung im Themenfeld Gesundheit zuständig und entwickelt für achtzehn relevante Leistungen den digitalen Antragsprozess sowie die notwendige technische Infrastruktur. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) werden die Lösungen für die Hilfe zur Pflege und der Bestattungskostenhilfe auch den Kommunen in den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt.

Die Prototypen wurden in enger Kooperation zwischen dem Land Niedersachsen und den beteiligten Pilotkommunen erstellt. Auch Bürgerinnen und Bürger waren an den Entwicklungsprozessen beteiligt und haben maßgeblich dazu beigetragen, die Zugänge alltagstauglich und barrierefrei einzurichten.

Hintergrund

Aus dem Corona-Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung für die beschleunigte Umsetzung des OZG Finanzmittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Davon steht Niedersachsen ein Betrag von ca. 90 Mio. € zur Verfügung.

575 Verwaltungsdienstleistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt, die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden. Die Themenfelder bilden die Grundlage für die arbeitsteilige Umsetzung des OZG. In jedem Themenfeld haben mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort als Vertragspartner die Federführung inne, auch kommunale Partner und gegebenenfalls weitere Länder sind beteiligt.

In Niedersachsen sind das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie das Landesministerium für Inneres und Sport mit der Umsetzung des OZG im Bereich Gesundheit betraut.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.04.2022

Ansprechpartner/in:
Silke von der Kammer

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