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Corona-Sonderprogramm für Jugend- und Familienbildung und –erholung sichert Fortbestand der Einrichtungen

Sozialministerin Behrens: “Die niedersächsischen Jugend- und Familieneinrichtungen sind unverzichtbar. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“


Träger der Jugend- und Familienbildung und Familienerholung können nun bis Ende Oktober 2021 finanzielle Unterstützung vom Land beantragen, wenn sie aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind. Die Landesregierung wird den Fortbestand die niedersächsischen Jugend- und Familieneinrichtungen mit einem zusätzlichen Förderzeitraum unterstützen. Sozialministerin Daniela Behrens betont: „Da sich viele dieser Einrichtungen gerade in den Anläufen für eine Wiedereröffnung befinden, ist die Absicherung des Neustarts unerlässlich. Die niedersächsischen Jugend- und Familieneinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag für die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie sind als außerschulische Lernorte unverzichtbar. “

Das Förderprogramm startete in 2020 und sollte ursprünglich am 31. April 2021 auslaufen. Die Förderung umfasst insgesamt 23,8 Millionen Euro. Anspruchsberechtige Träger können die Unterstützung direkt online beim Landessozialamt beantragen. Wer Anspruch auf die Förderung hat, ist ebenso wie die Antragsunterlagen im Internet unter www.soziales.niedersachsen.de zu finden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2021

Ansprechpartner/in:
Stefanie Geisler

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