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Inklusives Wahlrecht schon vor Europawahl

Sozialministerin Reimann begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: „Ein großer Schritt hin zu echter Inklusion“



Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht jetzt in Karlsruhe.

„Dass Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung nun schon (auf Antrag) bei der Europawahl am 26. Mai mitwählen können, ist ein großer Schritt hin zu echter Inklusion. Ich freue mich sehr über diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts“, so Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann. „In Niedersachsen haben wir im letzten Landtagsplenum schon den Weg für die Teilnahme an den Landrats- und Bürgermeisterwahlen am 26. Mai freigemacht. Die Diskriminierung im Wahlrecht hat endlich ein Ende!“

Mit der Karlsruher Entscheidung dürfen endlich alle, auch die Menschen mit Behinderungen ihre Stimme abgeben, denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuungsperson bestellt ist, sowie schuldunfähige Straftäterinnen und Straftäter mit psychischen Erkrankungen, die im Maßregelvollzug untergebracht sind. Dies betrifft erstmals mehr als 80.000 Menschen in Deutschland. Für fast 8.000 Menschen mit Behinderungen gilt nun das aktive und passive Wahlrecht in Niedersachsen.

Der Bundestag hatte bereits im März beschlossen, dass künftig auch behinderte Menschen mit gerichtlich bestelltem Betreuer sowie psychisch kranke Personen wählen und kandidieren dürfen. Dies hatte das Verfassungsgericht im Januar gefordert. Die Neuregelung sollte allerdings erst zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.

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