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Rede des Niedersächsischen Innenministers Boris Pistorius in Vertretung der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Dr. Carola Reimann

Aktuelle Stunde des Niedersächsischen Landtages am 28.02.2018, TOP 16 a


zum Tagesordnungspunkt "Frauenhäuser"


- Es gilt das gesprochene Wort -


„Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein schwerwiegendes Problem – bundesweit und auch hier in Niedersachsen.

Jährlich suchen in den 41 niedersächsischen Frauenhäusern im Durchschnitt 2.200 Frauen mit 2.000 Kindern Schutz und Unterstützung. Trotz einer seit 2014 leicht rückläufigen Anzahl aufgenommener Frauen lässt sich leider keine grundlegende Tendenz erkennen, dass die Zahl Schutz suchender Frauen und Kinder nennenswert abnimmt.

Es ist zuerst Aufgabe der Kommunen, Frauenhäuser vorzuhalten. Wir als Land haben aber gemeinsam mit den Kommunen im Rahmen ihrer örtlichen Daseinsvorsorge bereits ein breites Netz an Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen und ihre Kinder geschaffen. Die Auslastungsquote der verschiedenen Häuser liegt durchschnittlich bei rund 70 %.

Es kommt vor, dass betroffene Frauen die Unterbringung im Frauenhaus nicht annehmen. Das kann daran liegen, dass

  • Frauen nach Beratung durch Polizei oder Beratungsstellen nicht im Frauenhaus erscheinen oder

  • Frauen sich in multiplen Problemlagen befinden, z.B. Sucht oder Obdachlosigkeit.


In anderen Fällen ist die Aufnahme in einem bestimmten Frauenhaus nicht sinnvoll. Nämlich dann, wenn

  • Frauen in dem wohnortnahen Frauenhaus nicht sicher sind und stattdessen in einem weiter entfernten Frauenhaus untergebracht werden müssen oder

  • die Frauen selbst lieber in einem Frauenhaus in einer Stadt als auf dem Land untergebracht werden möchten, oder umgekehrt. Es kommt auch vor, dass keine freien Plätze vorhanden sind. In diesen Fällen wird aber in einem anderen Haus ein Platz besorgt.

Seit 2012 haben wir das Haushaltsmittelvolumen zur Förderung der Frauenunterstützungseinrichtungen von rd. 4,1 Millionen Euro in 2011 um mehr als 42 % auf gut 5,8 Millionen Euro in 2016 erhöht. Unsere Zuschüsse für Frauenhäuser stiegen dabei insgesamt bereits um rund 845.000 Euro, also ca. 38 %.

Den veränderten Bedarfen der jüngeren Vergangenheit – unter anderem durch die Betreuung von Flüchtlingsfrauen – tragen wir seit 2017 durch eine aktualisierte Zuwendungsrichtlinie Rechnung. Wir haben die Förderung der Frauenhäuser dadurch in 2017 nochmals um rund 41 % auf über 4,26 Millionen Euro erhöht und damit die Anzahl der geförderten Belegplätze von 352 auf nunmehr 370 gesteigert.

Wir planen weitere Maßnahmen, um die Frauenhäuser zukünftig noch besser zu unterstützen:

Wir wollen den barrierefreien Ausbau der Frauenhäuser mitfinanzieren und stellen dafür über den Nachtragshaushalt 1 Million Euro zur Verfügung. Außerdem prüfen wir in diesem Rahmen die Einrichtung einer barrierefreien Website inklusive eines landesweiten Portals, das tagesaktuell den Belegungsstatus sowie weitere wichtige Informationen zum Angebot der einzelnen Frauenhäuser anzeigt. Mit diesen Vorhaben wollen wir auch die sehr engagierten Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser, die Polizei und die Beratungsstellen bei der Unterbringung der betroffenen Frauen entlasten.

Wir wollen zusammen mit dem Bund und den anderen Bundesländern das bestehende Hilfesystem bedarfsgerecht gestalten und weiterentwickeln. Mit Ratifizierung des Europaratsübereinkommens zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (sog. „Istanbul-Konvention“) hat sich Deutschland auf all seinen staatlichen Ebenen hierzu verpflichtet.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir im Rahmen des Bundes-Modellprojekts „Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und vor häuslicher Gewalt“ gemeinsam mit anderen Bundesländern Instrumente entwickeln und in der Praxis erproben, mit denen unser Hilfesystem künftig noch besser den Bedarfen der von Gewalt betroffenen Frauen angepasst werden kann.

Wir alle haben ein gemeinsames Ziel: die auskömmliche und bedarfsgerechte Ausstattung der Frauenhäuser, um den Schutz von Gewalt betroffener Frauen zu gewährleisten. Und Sie sehen, wir sind auf einem guten Weg, unser flächendeckendes und gut funktionierendes Frauenunterstützungssystem gegen Gewalt in Niedersachsen weiter zu verbessern.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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