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Neue Förderrichtlinie in Kraft – Unterstützungseinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen erhalten mehr Geld

Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt: „Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, brauchen unseren unbedingten Schutz! Mit dem zusätzlichen Geld können die Beratungsstellen ihre wichtige und notwendige Arbeit ausbauen!“


Einrichtungen, die von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder unterstützen, steht ab jetzt mehr Geld zur Verfügung. Die entsprechende neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“ ist nun veröffentlicht worden und zum 01. Januar 2017 rückwirkend in Kraft getreten. Sie regelt bis Ende 2021 die finanzielle Förderung des Landes für Frauenhäuser, Gewaltberatungsstellen sowie die Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS).


Im Rahmen der Haushaltberatungen 2017/2018 wurden die Mittel zur Förderung der Einrichtungen aus Landesmitteln um insgesamt rund 2,75 Mio. Euro auf nun 8,65 Mio. Euro aufgestockt.

„Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nach wie vor ein schwerwiegendes Problem – bundesweit wie auch hier in Niedersachsen“, so Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt. „Wer Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt geworden ist, leidet oft ein Leben lang unter den schrecklichen Taten. Uns ist es daher sehr wichtig, diesen Frauen Schutz und Zuflucht zu bieten sowie sie auf ihrem Weg in ein Leben ohne Gewalt zu stärken“.

Das Geld kommt einerseits den 41 niedersächsischen Frauenhäusern, den 38 Gewaltberatungsstellen und den 29 BISS zugute, die von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder beraten, unterbringen und betreuen; außerdem soll das finanzielle Plus dazu verwendet werden, das Beratungssystem weiter auszubauen.

„Durch die zusätzlichen Mittel ist es uns möglich, die Förderung der Frauenunterstützungseinrichtungen weiter zu verbessern. Mit dem Geld können wir von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen ganz gezielt beraten und betreuen“, betont die Gleichstellungsministerin. „Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Ihr entgegenzutreten bleibt nach wie vor eine unserer wichtigsten Aufgaben.“

Auch andere flankierende Projekte werden in den nächsten Jahren fortgesetzt. Dazu zählen beispielsweise

  • die Förderung der drei Mädchenhäuser (je 75.000 Euro jährlich),

  • die Möglichkeit der anonymen Beweissicherung bei Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen (270.000 Euro jährlich) sowie

  • das Projekt „Worte helfen Frauen“ (300.000 Euro jährlich).

Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.07.2017
zuletzt aktualisiert am:
03.08.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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