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Landesregierung präsentiert den ersten Aktionsplan Inklusion für Niedersachsen

Ministerin Cornelia Rundt: „Wir beseitigen Barrieren, davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger“


Die Landesregierung hat heute den ersten Aktionsplan Inklusion für Niedersachsen öffentlich in einer Pressekonferenz präsentiert. Zuvor war das Maßnahmenpaket den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände für Menschen mit Behinderungen und der Selbstvertretungsorganisationen vorgestellt worden. Diese hatten an der Erstellung des Aktionsplans intensiv mitgewirkt und begrüßten den nun vorliegenden Aktionsplan, mit dem die UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen konkret umgesetzt wird. „Niedersachsen wird deutlich inklusiver, alle Ministerien beteiligen sich am Aktionsplan Inklusion mit viel Engagement“, erklärte Niedersachsens Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt: „Wir beseitigen Barrieren auf ganz unterschiedlichen Feldern, davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger. Für Menschen mit Behinderungen soll die volle Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, in der Bildung und am Arbeitsmarkt selbstverständlich sein.“ In Niedersachsen leben etwa
1,34 Millionen Menschen mit Behinderungen – das ist etwa jede sechste Bürgerin und jeder sechste Bürger.

Der Aktionsplan, der am 6. Januar 2017 vom Landeskabinett beschlossen worden ist, enthalte mehr als 200 konkrete Maßnahmen aus allen Lebensbereichen wie beispielsweise Arbeit, Pflege, Bildung und Gesundheit, sagte Sozial- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt: „Beeindruckend ist die Vielfalt der Maßnahmen. Wir machen die Barrierefreiheit in Niedersachsen zum Standard. Ich freue mich, dass wir bereits in diesem und im nächsten Jahr Maßnahmen umsetzen werden und dass es künftig in einem Rhythmus von zwei Jahren weitere Aktionspläne geben wird. Damit stärken wir im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention die Rechte von Menschen, die bisher aufgrund einer Beeinträchtigung nicht gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.“

Grundlage für den Aktionsplan war zum einen der Maßnahmenkatalog des interministeriellen „Arbeitskreises Inklusion“: Vertreterinnen und Vertreter aller Ministerien haben ressortübergreifend Richtlinien und Aktionen entwickelt, um die UN-Behindertenrechtskonvention auf Ebene der Landesverwaltung umzusetzen. Zum anderen wurden zahlreiche Ziele und Maßnahmen in den Aktionsplan aufgenommen, die die „Fachkommission Inklusion“ erarbeitet hat.

Mit der Einberufung dieser „Fachkommission Inklusion“ hat die Niedersächsische Landesregierung den Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention in die Tat umgesetzt: Nicht über den Kopf hinweg von Menschen mit Behinderungen Entscheidungen zu treffen, sondern Maßnahmen gemeinsam mit ihnen zu entwickeln. Die Fachkommission Inklusion tagte unter Leitung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, und bestand aus Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen, gesellschaftlich relevanten Gruppen und den kommunalen Spitzenverbänden. Künftig wird diese Funktion das „Begleitgremium“ übernehmen, in dem erneut neben der Landesbehindertenbeauftragten Petra Wontorra Vertreterinnen und Vertreter des Landesbehindertenbeirates vertreten sind.

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Petra Wontorra, erklärt: „Der erste Aktionsplan in Niedersachsen ist der Aufschlag: Die Verbesserung der umfassenden Barrierefreiheit und der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen kommt letztlich allen Menschen zu Gute. Das sind Investitionen in die Zukunft. Wir müssen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen jetzt ins Handeln kommen. Ich begrüße, dass der Wahlrechtausschluss von Menschen, die unter Betreuung stehen, zumindest geprüft wird und dass neben den bewusstseinsfördernden auch etliche konkrete Maßnahmen benannt sind, wie beispielsweise die Förderung der Peer-Counseling-Ausbildung, bei der Menschen mit Behinderungen befähigt werden, andere Menschen mit Behinderungen zu beraten. Im Begleitgremium wird der fachliche Austausch zwischen Verwaltung und Vertretungen von Menschen mit Behinderungen verstetigt. Nach der Arbeit ist vor der Arbeit – jetzt geht es zuerst um die Umsetzung des Aktionsplanes, das ist eine Aufgabe, an der ich mich zusammen mit dem Landesbehindertenbeirat gerne intensiv beteilige. Der partizipativ begonnene Prozess geht weiter, auch bei der Entwicklung der nächsten Aktionspläne.“

Der Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e.V.,
Hans-Werner Lange, sagte: "Wir sind froh darüber, dass nunmehr die Vorbereitungsphase abgeschlossen ist und sich das Land Niedersachsen verbindlich verpflichtet, in vielen Bereichen Zugang und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Wir kommen damit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen an der Weiterentwicklung von Politik und Gesellschaft chancengleich zu beteiligen, einen großen Schritt näher."

Service – Konkrete Projekte, die realisiert werden

Den kompletten Aktionsplan Inklusion finden Sie hier!

Hier eine Auswahl der Maßnahmen:

Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt

Hier ist eine Vielzahl von Maßnahmen im Handlungsfeld 5 des Aktionsplans aufgeführt. Wichtige Punkte sind die Aufklärung von Unternehmen über Unterstützungsstrukturen, ein gezielter Einsatz der Ausgleichabgabe sowie Anreize für Werkstätten und Betriebe zur Förderung des Übergangs aus Werkstätten und Betrieben in den Arbeitsmarkt. Zudem sollen das Budget für Arbeit weiterentwickelt und die Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben gestärkt werden. Menschen mit Behinderungen sollen vermehrt im Landesdienst beschäftigt werden. Ganz konkret soll ein eventuell bestehender Unterstützungsbedarf bereits bei der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder Auswahlverfahren abgefragt werden; dies muss in der gesamten Landesverwaltung Standard sein.

Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr

Die Landesregierung setzt sich für eine strukturelle Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV in Niedersachsen ein. Die Förderprogramme zur Herstellung und Umsetzung von Barrierefreiheit werden gestärkt und fortgeführt.

Besonders wichtig ist dabei, dass Menschen mit Behinderungen in Zukunft bei allen Planungen und Ausschreibungen im Verkehrswesen stärker einbezogen werden; hierzu wird das Wirtschaftsministerium ein Konzept erarbeiten.

Barrierefreies Wohnen

Übergeordnet ist das Anliegen, dass Menschen mit Behinderungen in jedem Alter unabhängig und selbstbestimmt am Wohnort ihrer Wahl leben können. Zunächst sollen geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Betroffenen bei allen Bauplanungen und bei der Herstellung baulicher Barrierefreiheit bei Neubauten dauerhaft vertreten sind. Gezielte Wohnungsbauförderung soll den Anteil barrierefreien Wohnraums im Zeitraum des Aktionsplans sukzessiv erhöhen. Geeignete Maßnahmen verankern Barrierefreiheit in der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Bauen und Wohnen. Barrierefreies Wohnen muss Standard werden. Das Sozialministerium wird im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Vorschläge entwickeln, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Stärkung der Bewusstseinsbildung

Die Umsetzung der in der UN-BRK verankerten Grundsätze ist als gesamtgesellschaftlicher Lernprozess zu verstehen. Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass für ein Gelingen das inklusive Denken und Handeln aller Akteurinnen und Akteure eine wesentliche Voraussetzung ist.

Deshalb ist es wichtig, zunächst alle Beschäftigten der Landesverwaltung zum Thema Inklusion zu sensibilisieren. Alle Ressorts werden damit in den Jahren 2017 und 2018 beginnen. Das Thema Inklusion wird in Niedersachsen fester Bestandteil in den verschiedenen Aus- und Fortbildungen. Alle Akteurinnen und Akteure, die mit Menschen mit Behinderungen zu tun haben, sollen sich mit dem Thema Inklusion auseinandersetzen. Das gilt insbesondere für Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Krankenhauspersonal, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Hebammen und Entbindungshelfer, Therapeutinnen und Therapeuten, das Fachpersonal im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Lehrkräfte in den Schulen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe, Pflegekräfte sowie im Gesundheitswesen tätige Personen, Jugendverbände und andere Akteurinnen und Akteure in der Jugendarbeit, Sportvereine, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer.

Barrierefreier Zugang zu behördlichen Informationen

Die Landesregierung strebt an, rechtliche Dokumente und Publikationen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, in einer für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbaren und geeigneten Form bereitzustellen sowie relevantes Informationsmaterial in einfacher Sprache zur Verfügung zu stellen.

Kein Bürger soll aufgrund seiner Beeinträchtigung von bestimmten Informationen, die ihn betreffen, ausgeschlossen sein. Es muss Standard sein, dass Publikationen in einfacher Sprache verfasst werden, wenn sie für Menschen mit Behinderungen relevant sind.

Barrierefreier Internetauftritt der Landesregierung

In diesem Bereich ist in den letzten Jahren schon viel geschehen. Gleichwohl besteht hier noch weiterer Bedarf für eine Optimierung. Auch in Zukunft werden Designverbesserungen zur barrierefreien Nutzung in einem kontinuierlichen Prozess weiterbetrieben. Untertitel bei Videobeiträgen, die verstärkte Verwendung leichter Sprache, aber auch technische Anpassungen an neue Standards bilden zukünftige Schwerpunkte der Fachleute in der Staatskanzlei. Auch bei der geplanten Weiterentwicklung des sogenannten Niedersachsenstils (corporate design der Landesverwaltung für Printprodukte) spielt die gute Lesbarkeit, eine kontrastreiche Darstellung sowie eine gut lesbare Schriftart sowie eine Gestaltung mit viel Weißraum eine besondere Rolle.

Barrierefreiheit von Veranstaltungen des Landes

Öffentliche Veranstaltungen von Ministerien müssen barrierefrei sein. Bedarfsgerecht sollen Unterstützungssysteme wie Rampen, FM-Anlagen, Schrift- und Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher, Behinderten-WC etc. zur Verfügung gestellt werden. Bereits bei der Einladung zu einer Veranstaltung wird zukünftig der individuelle Bedarf von Menschen mit Behinderungen abgefragt. Das Sozialministerium wird eine Checkliste zur Durchführung barrierefreier Veranstaltungen für die Ministerien und deren nachgeordnete Behörden erarbeiten und zur Verfügung stellen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen
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AKTIONSPLAN INKLUSION 2017/2018
für ein barrierefreies Niedersachsen

Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Schwere Sprache

  AKTIONSPLAN INKLUSION 2017/2018
(3,67 MB)

  Abschlussbilanz „Aktionsplan Inklusion 2017/2018“
(0,47 MB)

Aktionsplan Inklusion 2017/2018 in Leichter Sprache

  Aktionsplan Inklusion 2017 und 2018 in Leichter Sprache
(8,83 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2017
zuletzt aktualisiert am:
09.07.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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