Hier geht's zum Krankenhausversorgungs-
verbesserungsgesetz des Bundes
Was ist geplant?
Mit der Krankenhausreform wollen wir sicherstellen, dass jeder Patient und jede Patientin in Niedersachsen egal, ob auf dem Land oder in der Stadt, auch in Zukunft gut versorgt ist. Dazu ist eine Reform der bisherigen Krankenhauslandschaft notwendig – von Quantität zu mehr Qualität.
Warum sind Veränderungen notwendig?
Die weiterhin hohen Überkapazitäten an Krankenhausbetten von rund 30 Prozent im Jahr 2023 zeigen, dass eine Neustrukturierung unvermeidbar ist. Es gilt, die Überkapazitäten abzubauen und die gewonnenen personellen und finanziellen Ressourcen zur Versorgungsverbesserung für die Patientinnen und Patienten einzusetzen. Auch soll den Krankenhäusern hierdurch der wirtschaftliche Druck genommen werden.
Wo stehen wir jetzt im Gesetzgebungsverfahren?
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform in Niedersachsen sind auch die Entscheidungen auf Bundesebene zum Krankenhauswesen in Deutschland maßgeblich. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.11.2024 das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gebilligt. Damit tritt die Krankenhausreform auf Bundesebene zum 01.01.2025 in Kraft. Weiter Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung.
Was ist uns in Niedersachsen wichtig?
Niedersachsen bringt sich seit Beginn der Krankenhausreform auf Bundesebene intensiv ein – mit Erfolg! Viele Änderungswünsche die für unserer Flächenland Niedersachsen wichtig sind, wurden bei der Reform berücksichtig:
Geld über den Transformationsfond: Niedersachsen hat bereits in die Krankenhauslandschaft investiert. Mit der Investitionsoffensive fördert Niedersachsen die Transformation der Krankenhauslandschaft allein in 2024 mit über 500 Millionen Euro (Link PI). Zugleich stellt der Bund im Rahmen der Krankenhausreform einen Transformationsfond zur Verfügung, der ein Gesamtvolumen in Höhe von 50 Milliarden Euro umfasst. Die Bundesländer übernehmen dabei die Hälfte der Kosten.
Auf Niedersachsen würden dann insgesamt 5 Milliarden Euro entfallen. Davon wären 2,5 Milliarden Euro aus Landesmitteln zu finanzieren. Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Gelder aus dem Transformationsfonds des Bundes rückwirkend angerechnet werden. Das würde bedeuten, dass Niedersachsen seine bereits für die Neustrukturierung der Krankenhausinfrastruktur veranschlagten Gelder mit dem Fonds querfinanzieren könnte und keine zusätzlichen finanziellen Mittel aufbringen müsste.
Bessere Unterstützung der Sicherstellungshäuser: Niedersachsen hat sich dafür eingesetzt, dass die Sicherstellungshäuser noch besser unterstützt werden. Sicherstellungshäuser, sind Krankenhäuser der Grundversorgung, die sich in Regionen mit geringer Versorgungsdichte und in ländlichen Gebieten befinden, um dort die stationäre Versorgung zu gewährleisten. Sie erhalten einen Sicherstellungszuschlag, damit die wirtschaftliche Existenz dieser Häuser gesichert werden kann. Zudem wird die Definition von Sicherstellungshäusern angepasst, sodass zukünftig für die Zuschläge mehr Krankenhäuser infrage kommen.
Kliniken können sich zu Fachkrankenhäusern weiterentwickeln: Gerade im Bereich der Kindermedizin werden den Häusern dadurch neue Perspektiven geboten. Das sichert und stärkt wichtige Versorgungsstrukturen.
Koordinierungsfunktion der Maximalversorger: Neben den Universitätskliniken können nun auch Maximalversorger, also Krankenhäuser mit einem breiten medizinischen Versorgungsangebot, Kommunikations- und Planungsaufgaben übernehmen. Das ist für die Flächenländer ein enorm wichtiger Schritt, um die wohnortnahe Versorgung stabil zu halten.
Stärkung der neuen Level-1i-Krankenhäuser: Mit der Möglichkeit, Krankenhaus- und Pflegebetten zu kombinieren, können mit den Level-1i-Krankenhäusern (kleine Kliniken mit sowohl stationärer als auch ambulanter Behandlungsmöglichkeit) bzw. Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) im ländlichen Raum nachhaltige und niedrigschwellige Gesundheitsangebote entstehen oder stabilisiert werden. Das Angebot ist besonders wichtig für eine Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nicht nur eine Behandlung im Krankenhaus benötigen, sondern auch eine pflegerische Betreuung im Anschluss.
Fortbestand der Kinderkliniken: Der Erhalt von spezialisierten Fachkrankenhäusern und systemrelevanten Kliniken in der Fläche ist für das Land ein zentrales Thema. Nach dem KHVVG sind für spezielle Fachbereiche wie Neurochirurgie oder Kinderchirurgie Mindestpersonalvorgabe von Fachärzten gefordert. Die Vorgaben sind in einem Flächenland wie Niedersachsen mangels ausreichender Fachkräfte derzeit nicht erfüllbar. Von sechs Fachabteilungen für Kinderchirurgie müssten dann fünf schließen. Für diese Kinderkliniken wurde deshalb neue Möglichkeit geschaffen. Sie können eine besondere Einrichtung nach §17b KHG werden oder den Status eines Fachkrankenhauses bekommen. In beiden Fällen sind andere Qualitätsanforderung heranzuziehen.
Wo gibt es noch Nachbesserungsbedarf?
Der Grundstein für eine umfassende Krankenhausreform ist gelegt. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist in Kraft getreten und liefert die Basis ein neues Kapitel der Gesundheitsversorgung in Deutschland und Niedersachsen.
„Die wesentlichen Punkte der Reform bilden noch nicht den Optimalzustand ab, den es zu erreichen gilt“, so Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi. „Insofern geben wir dem Bund mit einem begleitenden Entschließungstext weitere Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg. Hierzu bedarf es in Zukunft natürlich weiterer Verhandlungen und sicherlich auch weiterer Kompromisse. In der Summe bildet das Gesetz aber schon jetzt einen deutlichen Fortschritt im Vergleich zu den aktuell bestehenden Regelungen.“
Wie geht es weiter?
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) wurde die datenrechtliche Grundlage für das digitale Antragsverfahren geschaffen. Ab dem 01.03.2025 können die Krankenhäuser dann Leistungsgruppen beantragen. Der gesamte Prozess mitsamt Qualitätsprüfungen und Antragsbescheiden für jede einzelne Klink soll bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein.
Hier finden Sie weitergehende Informationen zur geplanten Krankenhausreform in Niedersachsen.