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Häufig gestellte Fragen zur Krankenhausreform

Allgemeine Fragen


Warum ist eine Krankenhausreform notwendig?

Die heutige Krankenhauslandschaft ist historisch gewachsen in Zeiten völlig anderer Rahmenbedingungen, als sie gegenwärtig vorherrschen. Es hängt vielfach auch vom Zufall ab, wo welches Krankenhaus welche Leistungen anbietet. Der demografische Wandel, der medizinische Fortschritt sowie der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen führen aber notwendigerweise zu einer stärkeren Bedarfsorientierung und Transparenz bei den Gesundheitsangeboten. Das neue Niedersächsische Krankenhausgesetz schafft daher die Grundlage dafür, Fragen zu Standort und Versorgungsauftrag nach dem tatsächlichen Bedarf auszurichten. Also: Wo werden welche Fachgebiete gebraucht und wie lassen sie sich dort in einer guten Qualität vorhalten? Die klare Bedarfsorientierung ist auch deshalb wichtig, weil wir sonst nicht ausreichend medizinisches Personal gewinnen können, um die Gesundheitsversorgung flächendeckend in der notwendigen Qualität sicherstellen zu können.

Bleibt die Qualität der Versorgung gesichert?

Das Gesetz verweist explizit auf Qualitätsvorgaben, die für alle Krankenhäuser gelten. Zudem schreibt es vor, dass jederzeit ausreichend geeignete Ärztinnen und Ärzte anwesend sein müssen. Die Krankenhausstruktur wird sich stärker an den regionalen Versorgungsbedarfen orientieren. Hochspezialisierte Leistungen werden stärker konzentriert.

Müssen Krankenhäuser schließen?

Wenn ein Träger eines Krankenhauses dieses schließt, geht es uns nicht darum, den Patientinnen und Patienten etwas wegzunehmen. Im Gegenteil! Damit die medizinische Qualität verbessert werden kann, müssen die Kapazitäten konzentriert werden. Es ist nicht möglich, dass viele Krankenhäuser alle Leistungen anbieten, denn dafür sind die Ressourcen vor allem beim Fachpersonal derzeit schon zu knapp. In Zukunft wird der Fachkräftebedarf noch weiter anwachsen. Schon jetzt wird der überwiegende Teil der Versorgungsleistung von den größeren Krankenhäusern erbracht. Dort, wo kein Krankenhaus weiter betrieben werden kann, können Regionale Gesundheitszentren die Versorgung ergänzen.

Haben Patientinnen und Patienten auf dem Land Nachteile?

Nein, natürlich nicht! Vor allem der ländliche Raum wird von einer Neustrukturierung profitieren. Ein wichtiger Bestandteil der regionalen Versorgung können neben den Allgemeinkrankenhäusern zudem Regionale Gesundheitszentren (RGZ) übernehmen. Patientinnen und Patienten können hier von einem Facharzt ambulant behandelt werden. Sofern es medizinisch notwendig ist, können Patientinnen und Patienten über Nacht bzw. für einige Tage stationär versorgt werden. Auch kleine Operationen könnten dort versorgt werden. Durch Erweiterung von Angeboten beispielsweise im Bereich der Kurzzeitpflege, Physiotherapie oder Integration einer Sozialstation kann auf die Bedarfe in bestimmten Regionen - etwa mit älterer Bevölkerung - individuell eingegangen werden.

Was ist mit älteren Menschen oder Demenzkranken?

Die Neufassung des NKHG stärkt jetzt nochmals den Patientenschutz zum Beispiel durch verbindliche Regelungen beim Aufnahmemanagement. Bei der stationären Aufnahme muss geprüft werden, ob eine Betreuung besteht; eine Vorsorgevollmacht, Anhaltspunkte für eine Demenzerkrankung oder ein besonderer Unterstützungsbedarf vorliegen. Damit sorgen wir für erhebliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen oder Demenz und ihre Angehörigen. Das gilt auch bei der Entlassung. Da müssen die Krankenhäuser besser unterstützen, damit auch die Anschlussversorgung gesichert ist. Zudem wird es Demenzbeauftragte geben, die sich darum kümmern, dass die besonderen Belange von Demenzkranken im Klinikalltag berücksichtigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Regionalen Gesundheitszentrum (RGZ) und einem Regionalen Versorgungszentrum (RVZ)? Und was versteht man unter einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)?


Regionales Gesundheitszentrum (RGZ):

Die Umwandlung eines Krankenhauses in ein Regionales Gesundheitszentrum (kurz RGZ) ist seit Inkrafttretens des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes möglich. Regionale Gesundheitszentren werden auch im Krankenhausplan des Landes ausgewiesen. Sie bieten ambulante und in kleinem Umfang stationäre Versorgung. Weitere Informationen zum RGZ finden Sie hier.

Regionales Versorgungszentrum (RVZ):

Ein regionales Versorgungszentrum (kurz RVZ) bietet hingegen lediglich eine ambulante Versorgung und ist vor allem zur Stärkung der Daseinsvorsorge gedacht. Ein besonderes Merkmal der regionalen Versorgungszentren ist, dass ein integriertes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in kommunaler Trägerschaft liegt.

Während die Zuständigkeit für ein RGZ beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) liegt, ist für ein RVZ das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) zuständig.

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ):

Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Patientinnen und Patienten können hier ambulant ärztlich behandelt werden.

Vergleich RVZ und RGZ   Bildrechte: MS/ Canva.com

Fragen zum Krankenhausstatus

Welche Versorgungsstufen werden die Krankenhäuser in meiner Nähe haben?

Der Zuordnung der Krankenhäuser zu einer Versorgungsstufe bzw. die Einstufung als Fachkrankenhaus wird vorgenommen, sobald die Niedersächsische Krankenhausverordnung in Kraft tritt.

Wie kann ein Krankenhaus in ein RGZ umgewandelt werden?

Grundsätzlich kann jedes Krankenhaus einen Antrag auf RGZ-Förderung stellen, allerdings sind für RGZ maximal 25 Betten vorgesehen, so dass diese Option eher für kleinere Krankenhäuser relevant ist. Die Umwandlung eines Krankenhauses in ein RGZ ist zunächst formlos beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) zu beantragen. Über die Geeignetheit des Krankenhausstandortes zur Umwandlung in ein RGZ ist entsprechend des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) der Austausch mit dem Planungsausschuss vorgesehen. Anschließend ist in Absprache mit dem MS das Leistungsspektrum des RGZ, die Schlüssigkeit des Konzepts, die voraussichtliche zukünftige wirtschaftliche Tragfähigkeit, Art und Umfang etwaiger baulicher Maßnahmen sowie die Herausnahme von Krankenhausbetten und -abteilungen aus dem Krankenhausplan zu klären.

Gemäß § 2 Abs. 2 NKHG sollen „Zur Stärkung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen wohnortnahen sektorenübergreifenden Versorgung […] an geeigneten Standorten regionale Gesundheitszentren gefördert werden; ein Standort kann insbesondere geeignet sein, wenn dort ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung nicht oder nicht mehr besteht.“

Gemäß § 3 Abs. 12 NKHG müssen Übernachtungen möglich sein: „Mindestvoraussetzung für ein regionales Gesundheitszentrum sind eine tägliche Erreichbarkeit von 24 Stunden, Angebote zur ambulanten fachärztlichen Versorgung sowie die Verfügbarkeit einer bettenführenden Pflegeeinheit auch im Sinne des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs, wobei sich bereits vorhandene Leistungserbringende einschließlich niedergelassener Ärztinnen und Ärzte im Rahmen eines Gesamtkonzeptes einbringen können; die Ausgestaltung des Angebotes orientiert sich an den jeweiligen regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten.“


RGZ Finanzierung   Bildrechte: MS/ Canva.com
Die Krankenhauslandschaft verändert sich!

Hier finden Sie weitergehende Informationen zur geplanten Krankenhausreform in Niedersachsen.

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