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Die Krankenhausreform auf Bundes- und Landesebene

Es ist Bewegung im System der Krankenhäuser

Die Kommunen haben den gesetzlichen Auftrag, eine Gesundheitsversorgung unter anderem über Krankenhäuser sicherzustellen, soweit diese nicht durch andere Träger (wie private oder freigemeinnützige) gewährleistet wird. Sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen arbeiten an einer grundlegenden Reform des Gesundheitssystems. Dabei geht es um die langfristige Sicherung einer guten medizinischen Versorgung überall in Deutschland. Da sowohl der Bund als auch die Länder bei der Finanzierung und Gestaltung der Krankenhauslandschaft in unterschiedlichen Funktionen beteiligt sind, müssen auf beiden Ebenen die Reformprozesse ineinandergreifen. Während der Bund maßgeblich für die Finanzierungsregeln verantwortlich ist, liegt die Planung der Krankenhäuser - also wo welches Krankenhaus benötigt wird - in der Verantwortung des Landes.


Bundeskabinett beschließt Krankenhausreform

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform hatte zunächst über Eckpunkte zur Krankenhausreform beraten. Am 10. Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Daraufhin hat der Bund das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erarbeitet und am 15. Mai 2024 im Kabinett beschlossen. Ein Kernpunkt der Reform ist ein Teilbereich der Finanzierung der Krankenhäuser. Es soll als Teil der Entgelte u.a. Pauschalen für die Krankenhäuser geben, damit diese bestimmte Standards und Leistungen an medizinischer Versorgung vorhalten können.

"Eine gute Krankenhausreform ist dringend notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung für die kommenden Jahre abzusichern. Das habe ich immer gesagt und das ist mehr denn je richtig. Nur wenn Bund und Länder eine gemeinsame Reform vorlegen, kann sie erfolgreich sein. Ich bedauere daher sehr, dass kein einziger Verbesserungsvorschlag der Länder berücksichtigt wurde. Wir haben sehr sachorientierte und konstruktive Anregungen gegeben, um zu einer wirklich guten und gemeinsamen Reform zu kommen", so Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi in seinem Pressestatement zur Krankenhausreform auf Bundesebene.

Nach dem Kabinettsbeschluss starten nun die Beratungen im Bundestag. Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen vorgenommen werden. Die Reform soll laut Bund Anfang Januar 2025 in Kraft treten.


Niedersachsen ist gut vorbereitet!

Mit dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG) hat das Land Niedersachen bereits die ersten Schritte zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft umgesetzt. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für Veränderungen, die eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet. So wird es in Niedersachsen künftig statt bisher vier künftig acht Versorgungsregionen geben. Zudem wird das Modell der Regionalen Gesundheitszentren dazu beitragen, dass an Standorten, an denen ein Krankenhaus wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist, die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. In Niedersachsen haben sich schon einige Kliniken auf den Weg gemacht, sich zukunftsfest aufzustellen.

Versorgungsregion   Bildrechte: ms
Acht Versorgungsregionen in Niedersachsen

Impulsvortrag auf YouTube

Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft – Der Reformprozess auf Bundes- und Landesebene von Prof. Dr. Vera Winter

Aktuelles der Bundesregierung zur Krankenhausreform

Hier finden Sie Informationen des Bundesgesundheits- ministeriums zur Krankenhausreform.

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