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Die Krankenhausreform auf Bundes- und Landesebene

Es ist Bewegung im System der Krankenhäuser

Die Kommunen haben den gesetzlichen Auftrag, eine Gesundheitsversorgung unter anderem über Krankenhäuser sicherzustellen, soweit diese nicht durch andere Träger (wie private oder freigemeinnützige) gewährleistet wird. Sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen arbeiten an einer grundlegenden Reform des Gesundheitssystems. Dabei geht es um die langfristige Sicherung einer guten medizinischen Versorgung überall in Deutschland. Da sowohl der Bund als auch die Länder bei der Finanzierung und Gestaltung der Krankenhauslandschaft in unterschiedlichen Funktionen beteiligt sind, müssen auf beiden Ebenen die Reformprozesse ineinandergreifen. Während der Bund maßgeblich für die Finanzierungsregeln verantwortlich ist, liegt die Planung der Krankenhäuser - also wo welches Krankenhaus benötigt wird - in der Verantwortung des Landes.


Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet Eckpunktepapier

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Krankenhausreform hat über Eckpunkte zur Krankenhausreform beraten. Am 10. Juli haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier geeinigt. Damit will der Bund unter Beteiligung der Länder einen Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) erarbeiten. Ein Kernpunkt der Reform ist ein Teilbereich der Finanzierung der Krankenhäuser. Es soll als Teil der Entgelte u.a. Pauschalen für die Krankenhäuser geben, damit diese bestimmte Standards und Leistungen an medizinischer Versorgung vorhalten können. Bislang können Krankenhäuser ihre Betriebskosten ausschließlich über die Abrechnung von Fallpauschalen erwirtschaften. Heißt: Je mehr Fälle, desto höher die Erstattungen. Dieses System soll verändert werden, indem ein hoher Anteil der Betriebskosten künftig über eine sogenannte Vorhaltevergütung abgedeckt werden soll. Zudem sollen Leistungsgruppen definiert werden, die dann als Kriterium für die Zuordnung einer Vorhaltevergütung genutzt werden. Die Finanzierungsreform auf Bundesebene hat dann auch Auswirkungen auf die Planung der Krankenhäuser in den Bundesländern.


Niedersachsen ist gut vorbereitet!

Mit dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz (NKHG) hat das Land Niedersachen bereits die ersten Schritte zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft umgesetzt. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für Veränderungen, die eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet. So wird es in Niedersachsen künftig statt bisher vier künftig acht Versorgungsregionen geben. Zudem wird das Modell der Regionalen Gesundheitszentren dazu beitragen, dass an Standorten, an denen ein Krankenhaus wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist, die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.


Versorgungsregion   Bildrechte: ms
Acht Versorgungsregionen in Niedersachsen

Impulsvortrag auf YouTube

Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft – Der Reformprozess auf Bundes- und Landesebene von Prof. Dr. Vera Winter

Aktuelles der Bundesregierung zur Krankenhausreform

Hier finden Sie Informationen des Bundesgesundheits- ministeriums zur Krankenhausreform.

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