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Bundestag beschließt Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – Philippi: „Gesetz trägt eine deutliche niedersächsische Handschrift, es bleibt aber noch viel zu tun“

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zur heutigen Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Deutschen Bundestag:


„Heute hat der Deutsche Bundestag das KHVVG verabschiedet und damit den Weg freigemacht für eine strukturelle Neuordnung unserer Krankenhauslandschaft. Ich stelle fest, dass sich Niedersachsen in den letzten anderthalb Jahren sehr stark in die Entwicklung dieses Gesetzes einbringen konnte. Das nun vorliegende technische Gesetz trägt somit eine deutliche niedersächsische Handschrift.

Ein wesentlicher Erfolg ist, dass die Sicherstellungshäuser im ländlichen Raum erhalten bleiben, auch wenn sie bestimmte Qualitätskriterien nicht erreichen können. Auf diese Weise gewährleisten wir die ärztliche Versorgung in den weniger dicht besiedelten Gebieten und geben den Krankenhausträgern die nötige Planungssicherheit. Sogleich tragen die geplanten Änderungen zum Erhalt der Fachkliniken bei, indem sie Kooperationen mit anderen Krankenhäusern eingehen können. Begrüßenswert ist ebenfalls, dass Kommunikation und Planung in den acht niedersächsischen Versorgungsregionen über die Maximalversorger stattfinden kann und nicht allein durch die Universitätskliniken.

Kritisch sehen wir dagegen, dass weiterhin die finanzielle Unterstützung der defizitären Krankenhäuser bis zur endgültigen Umsetzung der Reform ungeklärt ist. Aufgrund der Inflation haben viele niedersächsische Krankenhäuser in den vergangenen Jahren rote Zahlen geschrieben. Deshalb brauchen wir eine Konvergenzphase, in welcher der Bund bis einschließlich 2027 zusätzliche Finanzmittel bereitstellt, um die Betriebskosten zu kompensieren.

Auch gilt es nun zu schauen, welche konkreten Auswirkungen dieses technische Gesetz auf die niedersächsische Krankenhauslandschaft haben wird. Morgen stellt uns der Bundesgesundheitsminister den sogenannten Grouper vor, den wir für die Auswirkungsanalyse brauchen. Im Anschluss werden wir für die kommenden drei bis vier Wochen intensiv prüfen, wie praxistauglich das Gesetz wirklich ist. Von dem Ergebnis ist auch abhängig, wie sich Niedersachsen am 22. November im Bundesrat verhalten wird.

Es bleibt also noch viel zu tun!“

17.10.2024

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