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Informationen zur Krankenhausreform in Niedersachsen

Wir sind gut vorbereitet!



Was ist geplant?

Mit der Krankenhausreform wollen wir sicherstellen, dass jeder Patient und jede Patientin in Niedersachsen egal, ob auf dem Land oder in der Stadt, auch in Zukunft gut versorgt ist.


Bedarfsgerechte Versorgung durch neu strukturierte und kleinteiligere Versorgungsgebiete und das neue Modell der Regionalen Gesundheitszentren

Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel mit einer flächendeckenden Aus-, Fort-, und Weiterbildung in den ärztlichen und anderen Heilberufen und den Gesundheitsfachberufen

Verbesserung der Patientenversorgung durch Demenzbeauftragte und die Einführung verbindlicher Regelungen beim Aufnahme- und Entlassungsmanagement, sowie gesetzlich erweiterte Aufsichtsfunktionen

Mehr Patientenwohl indem beispielsweise bei der Förderung von Baumaßnahmen zukünftig nur noch Stationen berücksichtigt werden, die Zweibettzimmer vorsehen

Kosteneffektivität durch die Vernetzung unterschiedlicher Fachdisziplinen und die Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich


Was ist bisher passiert?

Eine Krankenhauslandschaft ist nur so gut, wie sie den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten, sowie der Beschäftigten gerecht wird. Deshalb hat sich zwischen Januar 2019 und Februar 2021 ein Gremium aus Abgeordneten aller Fraktionen im Landtag, Ver­bands­vertretungen sowie weiterer Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen mit den aktuellen Herausforde­run­gen in der Gesundheitsversorgung befasst. Herausgekommen sind Handlungsempfehlungen der Enquetekommission "Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung", die in die Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) eingeflossen sind.

Zeitschiene NKHG   Bildrechte: MS/ Canva.com

Das Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) zählt zu den modernsten in ganz Deutschland und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz bildet den Grundstein für die geplanten Reformvorhaben und wird auch vom Bund als beispielhaft angesehen.


Wie geht es weiter?

Die Details – etwa welches Krankenhaus welcher Versorgungsstufe zugerechnet wird – beabsichtigt das Gesundheitsministerium per Verordnung zu definieren. Anschließend beginnt die Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Dieser Prozess wird aufgrund der Komplexität mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.

Natürlich sind strukturelle Veränderungen und Modernisierungen von Krankenhäusern durch die Krankenhausträger bereits jetzt möglich. Ebenso können Krankenhausträger, an Standorten, an denen ein Krankenhaus nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden kann, die Umwandlung in ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragen, um so die Gesundheitsversorgung in der Fläche weiterhin zu gewährleisten. Das Land prüft im jeweiligen Fall, ob eine Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel möglich ist. Die Entscheidung über eine mögliche Schließung eines Krankenhauses oder eine Fortführung fällt der jeweilige Träger.


Krankenhauslandschaft in Niedersachsen vor und nach der Reform

Grundlage für die flächendeckende stationäre medizinische Versorgung in Niedersachsen ist die Krankenhausplanung. Damit diese auch künftig an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigen ausgerichtet werden kann, hat eine Enquetekommission nach vielen Stunden des intensiven Austauschs mit den unterschiedlichen Akteuren des Gesundheitswesens einen Bericht erarbeitet zur „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“. Die Empfehlungen der Enquetekommission sind im Anschluss eingeflossen in das neue Niedersächsische Krankenhausgesetz. Unter anderem in der Neuausrichtung der Krankenhausstruktur in einem gestuften System von Regionalen Gesundheitszentren über gut erreichbare Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung bis hin zu Kliniken der Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Das Gesetz ermöglicht auch, Kliniken in Regionale Gesundheitszentren umzuwandeln. Das sichert nicht nur eine wohnortnahe Versorgung für Patientinnen und Patienten, sondern auch attraktive neue Arbeitszeitmodelle für Ärztinnen und Ärzte und weitere Fachkräfte.


Krankenhausaufteilung nach Reform   Bildrechte: MS/ Canva.com
Mit dem Krankenhausgesetz hat Niedersachsen einen modernen und gleichzeitig innovativen Rechtsrahmen für die stationäre und sektorenübergreifende medizinische Versorgung bekommen. Im Kern geht es darum, dass innerhalb der neuen Versorgungsregionen auch zukünftig eine ausgewogene Angebotsstruktur geschaffen wird, die sowohl die Bedarfe in ländlichen Regionen sicher stellen, als auch die Angebote in den Ballungsräumen gut strukturiert. Ein klarer Vorteil für Patientinnen und Patienten, die jederzeit dort behandelt werden sollen, wo sie für ihren Bedarf die bestmögliche Behandlung erhalten können.
Die Krankenhauslandschaft verändert sich!

Hier finden Sie weitergehende Informationen zur geplanten Krankenhausreform in Niedersachsen.

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