Hier finden Sie weitergehende Informationen zur geplanten Krankenhausreform in Niedersachsen.
Informationen zur Krankenhausreform in Niedersachsen
Wir sind gut vorbereitet!
Was ist geplant?
Mit der Krankenhausreform wollen wir sicherstellen, dass jeder Patient und jede Patientin in Niedersachsen egal, ob auf dem Land oder in der Stadt, auch in Zukunft gut versorgt ist.
Verbesserung der Patientenversorgung durch Demenzbeauftragte und die Einführung verbindlicher Regelungen beim Aufnahme- und Entlassungsmanagement, sowie gesetzlich erweiterte Aufsichtsfunktionen
Bedarfsgerechte Versorgung durch neu strukturierte und kleinteiligere Versorgungsgebiete und das neue Modell der Regionalen Gesundheitszentren
Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel mit einer flächendeckenden Aus-, Fort-, und Weiterbildung in den ärztlichen und anderen Heilberufen und den Gesundheitsfachberufen
Mehr Patientenwohl indem beispielsweise bei der Förderung von Baumaßnahmen zukünftig nur noch Stationen berücksichtigt werden, die Zweibettzimmer vorsehen
Kosteneffektivität durch die Vernetzung unterschiedlicher Fachdisziplinen und die Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich
Was ist bisher passiert?
Eine Krankenhauslandschaft ist nur so gut, wie sie den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten, sowie der Beschäftigten gerecht wird. Deshalb hat sich zwischen Januar 2019 und Februar 2021 ein Gremium aus Abgeordneten aller Fraktionen im Landtag, Verbandsvertretungen sowie weiterer Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen mit den aktuellen Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung befasst. Herausgekommen sind Handlungsempfehlungen der Enquetekommission "Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung", die in die Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) eingeflossen sind.
Das Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) zählt zu den modernsten in ganz Deutschland und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz bildet den Grundstein für die geplanten Reformvorhaben und wird auch vom Bund als beispielhaft angesehen.
Wie geht es weiter?
Die Details – etwa wo die Grenzen der Versorgungsregionen verlaufen und welches Krankenhaus welcher Versorgungsstufe zugerechnet wird – beabsichtigt das Gesundheitsministerium per Verordnung zu definieren. Zurzeit befindet sich die Verordnung in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Anschließend beginnt die Erarbeitung eines neuen Krankenhausplans durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Dieser Prozess wird aufgrund der Komplexität mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Natürlich sind strukturelle Veränderungen und Modernisierungen von Krankenhäusern durch die Krankenhausträger bereits jetzt möglich. Ebenso können Krankenhausträger, an Standorten, an denen ein Krankenhaus nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden kann, die Umwandlung in ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragen, um so die Gesundheitsversorgung in der Fläche weiterhin zu gewährleisten. Das Land prüft im jeweiligen Fall, ob eine Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel möglich ist. Die Entscheidung über eine mögliche Schließung eines Krankenhauses oder eine Fortführung fällt der jeweilige Träger.
Krankenhauslandschaft in Niedersachsen vor und nach der Reform
Grundlage für die flächendeckende stationäre medizinische Versorgung in Niedersachsen ist die Krankenhausplanung. Damit diese auch künftig an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigen ausgerichtet werden kann, hat eine Enquetekommission nach vielen Stunden des intensiven Austauschs mit den unterschiedlichen Akteuren des Gesundheitswesens einen Bericht erarbeitet zur „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“. Die Empfehlungen der Enquetekommission sind im Anschluss eingeflossen in das neue Niedersächsische Krankenhausgesetz. Unter anderem in der Neuausrichtung der Krankenhausstruktur in einem gestuften System von Regionalen Gesundheitszentren über gut erreichbare Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung bis hin zu Kliniken der Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Das Gesetz ermöglicht auch, Kliniken in Regionale Gesundheitszentren umzuwandeln. Das sichert nicht nur eine wohnortnahe Versorgung für Patientinnen und Patienten, sondern auch attraktive neue Arbeitszeitmodelle für Ärztinnen und Ärzte und weitere Fachkräfte.
Ziel ist, über Niedersachsen weiterhin sinnbildlich ein Versorgungsnetz zu legen, bei dem die unterschiedlichen Knotenpunkte die einzelnen Leistungsstufen abbilden. Dickere Knoten stehen dann für die Maximalversorger, die etwas dünneren für die Schwerpunktversorger und die dünnen Knoten für eine Grundversorgung durch Krankenhäuser oder die neu geschaffenen Regionalen Gesundheitszentren, die ebenfalls Teil des Krankenhausplans sind. So wird es in den neu ausgerichteten acht Versorgungsgebieten neben den Einrichtungen der Grund- und Regelversorgung mindestens ein Maximal- oder Schwerpunktkrankenhaus geben. Ergänzt wird das „Gesundheitsnetz“ durch Fachkliniken, die keiner Versorgungsstufe zugeordnet werden.