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Bundesrat lässt Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) passieren – Philippi: „Ein neues Kapitel der Gesundheitsversorgung in Deutschland und Niedersachsen!“

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gebilligt. Damit tritt die Krankenhausreform zum 01.01.2025 in Kraft. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßte diese Entscheidung: „Ich freue mich über das verantwortungsvolle Agieren der meisten Länder am heutigen Tag. Der Vermittlungsausschuss wäre das Ende der Krankenhausreform gewesen. Das konnte verhindert werden. Nun gibt es Planungssicherheit und nicht zuletzt auch mehr Geld für die Krankenhäuser. Mit der Verabschiedung der Krankenhausreform schlagen wir ein neues Kapitel der Gesundheitsversorgung in Deutschland und Niedersachsen auf. Genau auf diesen Moment haben wir in Niedersachsen und auch ich ganz persönlich lange hingearbeitet. Es lässt sich mit Fug und Recht feststellen, dass eine deutliche niedersächsische Handschrift im KHVVG zu erkennen ist. Uns ist zugleich bewusst, dass diese Reform noch nicht perfekt ist und noch sehr viel Arbeit auf uns wartet. Bei der Erstellung der Umsetzung über die maßgeblichen Verordnungen wird Niedersachsen erneut eine sehr aktive Rolle spielen, damit die besonderen Bedürfnisse der Flächenländer berücksichtigt werden.“

„Die wesentlichen Punkte der Reform bilden noch nicht den Optimalzustand ab, den es zu erreichen gilt“, so Philippi weiter. „Insofern geben wir dem Bund mit einem begleitenden Entschließungstext weitere Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg. Hierzu bedarf es in Zukunft natürlich weiterer Verhandlungen und sicherlich auch weiterer Kompromisse. In der Summe bildet das Gesetz aber schon jetzt einen deutlichen Fortschritt im Vergleich zu den aktuell bestehenden Regelungen.“

Niedersachsen hatte sich nach Bekanntwerden eines ersten Gesetzesentwurfs zum KHVVG für eine Überarbeitung mehrerer zentraler Vorgaben starkgemacht. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • die Anpassung der Vorgaben für Fachkrankenhäuser mit spezialisiertem Versorgungsauftrag,
  • die Weiterentwicklung von Kinderkliniken zu Fachkrankenhäusern,
  • die Möglichkeit der Kooperation mit allen Krankenhäusern der Maximalversorgung und nicht nur der Universitätskliniken,
  • die Unterstützung der Sicherstellungshäuser mit entsprechenden Sonderzuschlägen,
  • die Stärkung der Level-1i-Krankenhäuser bzw. der Regionalen Gesundheitszentren durch die Kombinationsmöglichkeit von Krankenhaus- und Pflegebetten,
  • die Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes für die Gutachten des Medizinischen Dienstes auf drei Jahre sowie
  • die rückwirkende Anrechnung der Gelder aus dem Transformationsfonds.

Bund und Länder werden nun die weiteren Schritte veranlassen. Anfang 2025 startet Niedersachsen mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG), um die datenrechtliche Grundlage für das digitale Antragsverfahren zu schaffen. Ab dem 01.03.2025 können die Krankenhäuser dann Leistungsgruppen beantragen. Der gesamte Prozess mitsamt Qualitätsprüfungen und Antragsbescheiden für jede einzelne Klink soll bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. „Das war heute der Startschuss für die Krankenhausreform, nicht der Zieleinlauf. Ich freue mich aber sehr auf die weitere Strecke und bin hoch motiviert, gemeinsam mit meinem tollen Haus und den motivierten Krankenhäusern im Land das Ziel zu erreichen: Beste stationäre Versorgung für die Bevölkerung und gute Arbeitsbedingungen für das Klinikpersonal.“

Hier finden Sie die komplette Bundesratsrede von Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi im Wortlaut.

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erstellt am:
22.11.2024

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