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Glossar Krankenhausreform

Krankenhausplan: Nach § 5 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) stellt das für Gesundheit zuständige Ministerium einen Krankenhausplan auf und schreibt diesen, insbesondere zur Anpassung an den tatsächlichen Bedarf fort. Der Krankenhausplan enthält u. a. eine Bedarfsanalyse, die eine Beschreibung des zu versorgenden Bedarfs der Bevölkerung umfasst, und die Festlegung, mit welchen Krankenhäusern der festgestellte Bedarf versorgt werden soll und welche Versorgungsaufträge die einzelnen Krankenhäuser dabei jeweils erfüllen sollen. Ein Krankenhaus kann in den Krankenhausplan aufgenommen werden, wenn es bedarfsgerecht, leistungsfähig ist und wirtschaftlich handelt.

Ziel der Planung soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlich selbstständigen Krankenhäusern sein – wie beispielsweise eine ortsnahe Notfallversorgung. Mit Aufnahme in den Krankenhausplan erfolgt die automatische Zulassung zur Krankenhausversorgung. Diese geht mit einer Verpflichtung seitens der Krankenkassen einher, dass gemäß der Krankenhausversorgungsverträge Behandlungskosten erstattet werden.


Regionales Gesundheitszentrum (RGZ):

Im RGZ werden verschiedene Komponenten der ambulanten und stationären gesundheitlichen Versorgung zentralisiert und stehen den Bürgerinnen und Bürgern an einem Standort zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können hier ärztlich-ambulant und stationär behandelt werden. Je nach Konzept des RGZ beziehungsweise Bedarf in der Region können Hausarztpraxen ebenso wie fachärztliche Praxen in ein RGZ integriert werden. Auf einer kleinen bettengeführten Station können Patientinnen und Patienten, sofern es medizinisch notwendig ist, über Nacht bzw. für einige Tage stationär versorgt werden. Auch kleine Operationen wie z. B. ein einfacher Armbruch oder eine Blinddarmentzündung könnten dort versorgt werden. Durch Erweiterung von Angeboten beispielsweise im Bereich der Kurzzeitpflege, Physiotherapie oder Integration einer Sozialstation kann auf die Bedarfe in bestimmten Regionen - etwa mit älterer Bevölkerung - individuell eingegangen werden. Das hängt immer von den Gegebenheiten und den jeweiligen Standortfaktoren ab. Ziel ist es, jeweils maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit den Regionalen Gesundheitszentren wird ein Angebot geschaffen, das die Patientinnen und Patienten aus einer Hand sektorenübergreifend versorgt und damit Vorteile gegenüber einer rein stationären Versorgung bietet.


Regionales Versorgungszentrum (RVZ): Ein RVZ ist ein Zusammenschluss eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit Angeboten der lokalen Daseinsvorsorge. Das können beispielsweise Tagespflege und Beratungsangebote sein, von der Familien- über die Seniorinnen/Seniorenpflege bis hin zur Suchtberatung, Hebammendienste oder Präventionskurse, Ergo-, Logo- oder Physiotherapie, haushaltsnahe Dienstleistungen oder auch ein Café als Treffpunkt zum Austausch, Multifunktionsräume z.B. für Nachbarschaftsinitiativen oder Fahrdienste. Was genau am jeweiligen Standort benötigt wird, legen die Akteure vor Ort fest. Das Modellprojekt wird durch das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) gefördert und wird durch die Landkreise und Standortgemeinden vor Ort umgesetzt. Medizinische Versorgungszentren können nur von bestimmten Trägern gegründet werden, dazu gehören zugelassene Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäuser oder Kommunen. Im Unterschied zu einem RGZ hat ein RVZ kein stationäres Angebot.

Im Rahmen des bis Ende 2023 laufenden Modellprojekts Regionale Versorgungszentren (RVZ) werden an fünf Standorten Versorgungszentren aufgebaut. In den regionalen Versorgungszentren sind neben einem kommunalen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) mit hausärztlichem Schwerpunkt Angebote der lokalen Daseinsvorsorge an gut erreichbaren Orten gebündelt.


Medizinische Versorgungszentren (MVZ): Hier kommen unter einem Dach mehrere ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte kooperativ zusammen. Die Medizinerinnen und Mediziner können hier statt mit einer eigenen Praxis im Angestelltenverhältnis tätig werden. Gerade junge Ärztinnen und Ärzte schätzen die familienfreundliche Beschäftigung und somit können auch im ländlichen Bereich attraktive Jobangebote geschaffen werden. Zudem werden die Mediziner von verwaltungstechnischen Aufgaben entlastet.


Pauschalen (DRG): Mit der Fallpauschale („Diagnosis Related Groups“, DRG) vergüten die Krankenkassen eine genau definierte Erkrankung und ihre Behandlung. Dazu wird je Krankheit eine typische Bandbreite von Behandlungstagen festgelegt. Innerhalb dieser Bandbreite wird die gleiche Pauschale unabhängig von der tatsächlichen Dauer des Aufenthalts des Patienten gezahlt. Das DRG-System umfasst derzeit etwa 1.250 diagnosebezogene Fallpauschalen.


Landesbasisfallwerte (LBFW): Der Landesbasisfallwert (Preis) wird jährlich auf Landesebene zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern verhandelt. Er stellt einen wichtigen Wert dar zur Ermittlung der Entgelte für voll- oder teilstationäre Leistungen. Dazu wird der Wert mit dem Relativgewicht der Fallpauschalen im DRG-System multipliziert.


Plankrankenhaus: Dabei handelt es sich um ein Krankenhaus, das in den Krankenhausplan aufgenommen ist (§ 108 Nr. 2 SGB V)


Krankenhausplan: Der Krankenhausplan besteht aus den Rahmenvorgaben und den regionalen Planungskonzepten. Die Rahmenvorgaben geben die allgemeinen qualitativen und strukturellen Bedingungen vor, die ein Krankenhaus erfüllen muss, damit es einen Versorgungsauftrag erhalten kann. Die regionalen Planungskonzepte sind die praktische Umsetzung der Rahmenvorgaben – hier werden die Versorgungsaufträge konkret an die Krankenhäuser vergeben. Weiter Informationen finden Sie unter Krankenhausplanung.


Planungsausschuss: Dem Planungsausschuss gehören Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, dem Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft an. Unter Beteiligung des Krankenhausplanungsausschusses schreibt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung den Krankenhausplan auf oder schreibt ihn fort.


Die Krankenhauslandschaft verändert sich!

Hier finden Sie weitergehende Informationen zur geplanten Krankenhausreform in Niedersachsen.

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