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Informationen zur Krankenhausreform für Krankenhausträger

Krankenhäuser können sich jetzt registrieren

Die Registrierung für alle Krankenhäuser, die Teil des Krankenhausplans sind, wird verpflichtend. Dazu wurden diese Krankenhäuser vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angeschrieben.

Hintergrund ist, dass über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) der Bund vor allem die in seiner Verantwortung liegenden Finanzierung der Betriebskosten reformiert. Zukünftig erhalten die Krankenhäuser zusätzlich zu einer Abrechnung der Behandlungen über das DRG-System, ein Pflegebudget und ein Vorhaltebudget, also eine finanzielle Vergütung entsprechend der im kommenden Prozess zugewiesenen Leistungsgruppen. Für jede einzelne Leistungsgruppe ist definiert, welche Mindestanforderungen an sachlicher und personeller Ausstattung das Krankenhaus zu erfüllen hat. Um diese Daten zu erfassen, bitten wir die Krankenhäuser, sich in einem ersten Schritt zu registrieren. Die Anmeldung ist ab Ende Januar 2025 möglich. Aus einem Informationsschreiben ist der Zugang für das Antragstool zu entnehmen. Den Registrierungscode entnehmen Sie bitte dem Registrierungsschreiben, welches Ende Januar versandt wird.



Was muss ich als Krankenhausträger jetzt tun?

  • Ab Januar 2025 erhalten alle Krankenhäuser ihr Informationsschreiben und ihren individuellen Anmeldecode in einem gesonderten Registrierungsschreiben. Mit dem Code ist eine Registrierung im Tool KLAAS möglich.
  • Ab dem 01. März 2025 ist die Beantragung der Leistungsgruppen und Fallmengen möglich.

Bis 31. Oktober 2026 wird das Land sämtliche Leistungsgruppen- und Fallmengen-Zuweisungen verbindlich an das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) gemeldet haben. Die Leistungsanträge werden zuvor vom Medizinischen Dienst geprüft.


Parallel startet Niedersachsen mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG), um die datenrechtliche Grundlage für das digitale Antragsverfahren zu schaffen.

Dr. Andreas Philippi   Bildrechte: MS/ Ole Spata

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi

„Ich bin mir sehr bewusst, dass die Menschen im Land - vielleicht mit gewisser Sorge - auf die anstehenden Veränderungen der Krankenhauslandschaft schauen. Das nehme ich sehr ernst. Es geht um die Zukunft ihrer Gesundheitsversorgung. In diesem Sinne werden wir über den Prozess informieren und im Dialog mit allen Interessierten zu guten Lösungen kommen.“

Aktuelles der Bundesregierung zur Krankenhausreform

Hier finden Sie Informationen des Bundesgesundheits- ministeriums zur Krankenhausreform.

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