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"Wo bekomme ich Rat?"

In einer Überschuldungssituation können Sie sich mit der Bitte um professionellen Rat und Unterstützung an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. In Niedersachsen bieten Schuldnerberatungsstellen seit Anfang der 80er Jahre überschuldeten Personen und Familien Beratung und Unterstützung bei der Lösung ihrer finanziellen und persönlichen Probleme an. Diese Beratungsstellen befinden sich in der Regel in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Zentralwohlfahrtsstelle der Juden), in privater Trägerschaft oder von Gemeinden, Städten und Landkreisen. Nach den Bestimmungen des Sozialrechts (§ 11 Abs. 5 SGB XII, § 16a Nr. 2 SGB II) sind die Kommunen aufgefordert, Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen.

Die Beratung von wohlfahrtspflegerischen und kommunalen Schuldnerberatungsstellen ist für überschuldete Personen in der Regel kostenlos. Demgegenüber erheben private, kommerzielle Schuldenregulierer fast immer Gebühren. Für den Fall, dass Sie einen solchen privaten Schuldenregulierer wählen, sollten Sie sich im Vorfeld hinsichtlich dessen Seriosität erkundigen. Dies gilt insbesondere für Anbieter, die über Kleinanzeigen und per Postwurfsendung für Ihre Dienste werben oder bereits für das Übersenden von Unterlagen Kostenpauschalen oder Gebühren erheben.

Des Weiteren richtet sich die Bundesregierung mit der Broschüre "Schulden abbauen - Schulden vermeiden" an Privathaushalte und zeigt Mittel und Wege der Entschuldung auf. Die Broschüre hilft Betroffenen zunächst einmal, ihre rechtliche und tatsächliche Situation realistisch einzuschätzen. Es werden rechtliche Zusammenhänge erklärt und Handlungsempfehlungen gegeben; beispielsweise, wie man unter fachkundiger Beratung einer Schuldnerberatungsstelle eine Schadensbegrenzung und eine erfolgreiche Entschuldung herbeiführen kann. Die Broschüre enthält außerdem Empfehlungen, wie man Schulden am besten vermeidet und wohin man sich bei anbahnenden finanziellen Schwierigkeiten wenden kann.

Die Broschüre kann kostenfrei per E-Mail unter publikationen@bundesregierung.de angefordert werden und steht auf der Webseite https://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/Bestellservice/Ratgeber_schuldenabbau_25-08-2016.html?nn=670290 als Download (PDF) zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie qualifizierte Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung in der Broschüre „Neubeginn ohne Schulden“ auf der Webseite https://www.mj.niedersachsen.de/service/publikationen/ .

Die Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle ist abrufbar über das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 0180- 1 90 70 50 (Montag - Donnerstag von 07.00 - 19.00 Uhr; Anrufe aus dem Festnetz: 9 - 18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute) oder im Internet unter www.forum-schuldnerberatung.de und unter https://www.vz-schuldnerberatung.de/ .

Außerdem können Ihnen das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim (Tel. 05121/304-0) als auch die örtliche Regions-, Landkreis-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Auskunft geben, wo Sie eine geeignete Beratungsstelle finden. Wohlfahrtsverbände und Verbraucherberatungsstellen https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung erteilen ebenfalls gern entsprechende Auskünfte.

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