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Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige

Bereits seit 1986 fördert das Land ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige. Damit werden Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe ergänzt. Derzeit werden in 58 Projekten in 60 Jugendamtsbezirken der freien und kommunalen Träger junge Straffällige gezielt und individuell begleitet.

Vor dem Hintergrund des erzieherischen Handlungsansatz des Jugendstrafrechts tragen die Jugendhilfeangebote dazu bei, jungen Straffälligen sozial verantwortliches Handeln, Wiedergutmachung und die Aufarbeitung der Konflikte aufzuzeigen, um Kenntnisse, Erfahrungen und Verhaltsweisen zu stärken, die für eine Legalbewährung förderlich sind. In geeigneten Fällen ersetzen ambulante Maßnahmen wie Betreuungsweisungen, soziale Trainingskurse und der Täter-Opfer-Ausgleich die traditionellen Sanktionen wie Geldbuße, Jugendarrest und Jugendstrafe.

Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige (Gem. Erl. d. MS, d. MI u. MJ v. 30.11.2020 - 306-51240 - VORIS 21130 -) tritt am 01.01.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

Ansprechpartnerinnen sind:

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie -
Postfach 203
30002 Hannover
Tel.: 0511/89701-347 Frau Pleyer
E-Mail: Simone.Pleyer@ls.niedersachsen.de

und

Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
Referat 306
Postfach 141
30001 Hannover
Tel.: 0511/120-2957 Frau Schwarzer
E-Mail: Lisa.Schwarzer@ms.niedersachsen.de
Tel.: 0511/120-2954 Frau Schmidt
E-Mail: Marianne.Schmidt@ms.niedersachsen.de

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