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Noch nicht entschieden? - Organspendeausweis jetzt!

Organspende schenkt Leben.
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Zum Tag der Organspende startete das Gesundheitsministerium eine Social-Media-Kampagne.

Unter dem Motto: „Organspendeausweis! Jetzt!“ wurden Informationen in „kleinen Paketen“ gepostet und die Relevanz für die Organspende vermittelt.

Das Organ- und Gewebespenderegister startet schrittweise


Das Organ- und Gewebespenderegister ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann.

Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Im Gegensatz zum Organspendeausweis, der z.B. verloren gehen oder nicht auffindbar sein kann, ist das Organspende-Register zu jeder Zeit verfügbar (24 Stunden/7 Tage). Kommt eine Organspende in Betracht, kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus zu jeder Zeit darauf zugreifen und eine Erklärung abrufen.

Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März 2024 unter www.organspende-register.de seinen Betrieb schrittweise auf. Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebe­­spende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z.B. Personalausweis) zu hinterlegen. In einem zweiten Schritt werden die Entnahmekrankenhäuser bis 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen. In einem Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 wird das Erklärendenportal dann um eine zusätzliche Möglichkeit der Authentifizierung mit der GesundheitsID erweitert. Versicherte können dann direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten. Mit der Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 geht der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe.

Etwa 8.500 Menschen warten jährlich auf ein Spenderorgan. Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall – jeder von uns kann plötzlich auf die lebensrettende Spende einer Niere, eines Herzens oder zum Beispiel einer Leber angewiesen sein. Deshalb ist es wichtig, sich für einen Organspendeausweis zu entscheiden.

Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall können wir selbst, ein Familienangehöriger oder ein nahestehender Mensch von heute auf morgen auf eine lebensrettende Organtransplantation angewiesen sein. Nur wenn viele Menschen bereit sind, Organe zu spenden, kann auch vielen geholfen werden.

Die Organspende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung. Dies berücksichtigt das Transplantationsgesetz, das die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen klar regelt.


Infotelefon 0800 -9040400


Wer kann Organe spenden?

Fast jeder. Es gibt keine Altersgrenze. Nur Menschen, die HIV-infiziert, an Aids erkrankt sind oder bösartige Tumore haben, eignen sich nicht als Spender. Es ist nicht erforderlich, sich heute ärztlich untersuchen zu lassen, wenn man nach seinem Tod Organe oder Gewebe spenden möchte.

Was kann gespendet werden?

Derzeit können nach dem Tod folgende Organe und Gewebe gespendet werden. Organe: Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Gewebe: Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße (Adern) und der Haut, Gehörknöchelchen und Hirnhaut. Man kann entweder alles spenden oder die Spende auf einzelne Organe oder Gewebe beschränken.

Wann kommt es zur Organspende?

Nach dem Hirntod. Hirntod bedeutet, dass alle Teile des Gehirns in ihrer Substanz zerstört sind. Damit sind auch alle Funktionen, wie zum Beispiel die eigene Atmung, unwiederbringlich verloren. Aus diesem Zustand führt kein Weg zurück ins Leben. Deshalb wird der Hirntod als der Tod des Menschen angesehen.

Wird für Organspender vorher das Bestmögliche getan?

Für jede Patientin und jeden Patienten wird alles medizinisch Mögliche unternommen, um den Gesundheitszustand wieder zu stabilisieren. Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie einen Organspendeausweis bei sich führen.

Wer entscheidet, ob der Tod wirklich eingetreten ist?

Bei einem Organspender müssen zwei dazu qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte den Hirntod feststellen. Sie müssen die Untersuchung unabhängig voneinander durchführen und das Ergebnis ihrer Untersuchung schriftlich dokumentieren. Die Ärztinnen oder Ärzte sind an keinerlei Weisungen gebunden und weder an der Organentnahme oder der Transplantation beteiligt.

Ist der Hirntod sicher festzustellen?

Der Hirntod ist eindeutig feststellbar und auch mit Sicherheit vom Koma zu unterscheiden. Für die Feststellung des Hirntods gelten strenge gesetzliche Vorschriften.

Wie werden Organspender nach dem Tod behandelt?

Sie werden mit Pietät und Würde behandelt.
Eine Organentnahme findet im Operationssaal unter genau denselben Bedingungen statt, wie alle anderen Operationen. Selbstverständlich können die Angehörigen unmittelbar danach den Verstorbenen noch einmal sehen und Abschied nehmen.

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