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Arbeitsschutz

Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Durch eine umfassende staatliche Rechtssetzung im Arbeitsschutz gewährleistet der Gesetzgeber den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die staatlichen Vorschriften umfassen dabei gleichermaßen Regelungen des technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Aufgrund der herausgehobenen Bedeutung von Leben und Gesundheit und um einen gleichen Schutz für alle Beschäftigten in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu gewährleisten, bestehen staatliche Aufsichtsbehörden. Sie überwachen, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden, und ergreifen erforderliche Maßnahmen zum Schutze der Beschäftigten.

In Niedersachsen sind die 10 Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständig.

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter führen unter Berücksichtigung themen- oder branchenspezifischer Schwerpunktaktionen oder aus besonderem Anlass, beispielsweise aufgrund von bei der Bearbeitung von besonderen Erlaubnis- oder Genehmigungsanträgen oder Beschwerden, Betriebsrevisionen durch.

Zusätzlich sollen die Behörden durch sachkundige, insbesondere präventive Beratung darauf hinwirken, dass die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld dem Schutz der Beschäftigten und Dritter Rechnung tragen.

Durch den weitgesteckten Aufgabenbereich der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter ergeben sich für die Aufsichtsbediensteten vielfältige Tätigkeiten. Hierzu gehören insbesondere

  • die Arbeitsstätten und technischen Einrichtungen überprüfen
  • Arbeitsunfälle zu untersuchen
  • Arbeitgebende, Betriebsvertretungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sowie Sicherheitsbeauftragte in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten
  • im Einzelfall Maßnahmen anzuordnen
  • Erlaubnisse und Genehmigungen zu erteilen
  • Ordnungswidrigkeiten zu ahnden.

Ziel der Arbeit der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter ist es, das Grundrecht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit in der Arbeitswelt mit Maßnahmen des staatlichen Arbeitsschutzes zu schützen. Das umfasst

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern,
  • betrieblichen Gesundheitsschutz präventiv zu betreiben und
  • die Arbeitswelt menschengerecht zu gestalten.

Weitere Informationen über den Arbeitsschutz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Staatlichen Gewerbeaufsicht des Landes Niedersachsen sowie weiterer Stellen mit Aufgaben im Arbeitsschutz.


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