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Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)

Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN)

Seit 2014 gibt es in Niedersachsen die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN) als Zusammenfassung der früheren Seniorenservicebüros mit den Pflegestützpunkten. Hier wird in einer Beratungsstelle zum einen eine Seniorenberatung für Menschen ohne Pflegegrad (vorpflegerisch; vom Land Niedersachsen gefördert) und zum anderen eine Pflegeberatung für Menschen mit Pflegegrad (von Kommunen und Pflegekassen gefördert) angeboten.

Pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt kann ein SPN gefördert werden. Die Förderung des Landes Niedersachsen beträgt pro SPN jährlich bis zu 40.000 Euro. 45 Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte, Region und Landeshauptstadt Hannover, Stadt Göttingen) bzw. freie Träger erhalten derzeit eine Förderung für einen Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen.

Neben der Beratung bauen die Senioren- und Pflegestützpunkte ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern auf. Weiterhin können ehrenamtliche Seniorenbegleitung (siehe Ausführungen zum Qualifizierungsprogramm „DUO“) und Wohnberatung angeboten werden.

Die Potenziale älterer Menschen werden weiterhin gestärkt und genutzt, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität wird bewahrt und gefördert. Mit der neuen Förderrichtlinie können ab 2022 auch Projekte zur Digitalisierung der SPN gefördert werden. Zudem werden die Angebots- und Aufgabenbereiche der SPN zur Digitalisierung weiterentwickelt.

In der Übersicht „Kontakt zu den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen“ (siehe folgender Link: https://www.senioren-in-niedersachsen.de/aktiver-ruhestand/senioren-und-pflegestuetzpunkte/spn-kartenansicht bzw. barrierefrei zur entsprechenden Tabelle: https://www.senioren-in-niedersachsen.de/aktiver-ruhestand/senioren-und-pflegestuetzpunkte/spn-adressliste ) werden die vom Land Niedersachsen geförderten Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen aufgeführt. Die Übersichten enthalten nur die Basis-Kontaktdaten eines jeden SPN; über nähere Details wie Öffnungszeiten, Ansprechpersonen und Außenstellen informieren Sie sich bitte unmittelbar vor Ort. Über die o.a. Verlinkungen können die jeweiligen Seiten angeklickt werden.

Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2026 (Nds. MBl. vom 15.12.2021, Nr. 50, Seite 1867).


Hauswirtschaftliches Grundlagenwissen – Handreichung mit Checkliste

Im Auftrag des Niedersächsischen Sozialministeriums hat die Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft Niedersachsen (LAG HW Nds.) eine Handreichung zu hauswirtschaftlichen Fragen im Kontext ambulanter Versorgung und Betreuung sowie eine Checkliste zur Bedarfsermittlung erstellt.

Die meisten Menschen möchten bis an ihr Lebensende in der eigenen Häuslichkeit verbleiben, wenn ihr privates Umfeld nicht nur hauswirtschaftliche Versorgung, sondern auch Betreuung für das Wohlfühlen im Alltag bietet. Oft sind für ältere Menschen hauswirtschaftliche Dienstleistungen notwendig, bevor sie einen Pflegegrad haben. Deshalb suchen Menschen nach Informationen zu Betreuungs-, Pflege- und Versorgungsangeboten und deren Finanzierbarkeit und wenden sich vielfach an die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN) vor Ort.

Die Handreichung „Hauswirtschaftliches Grundlagenwissen mit Checkliste“ soll für das Thema Hauswirtschaft sensibilisieren und den Mitarbeitenden in den SPN in Beratungsgesprächen helfen, hauswirtschaftliche Problemlagen zu erkennen, darauf einzugehen, zu reagieren und ggf. weiter zu verweisen.

Hierfür werden in der zwölf Seiten umfassenden Handreichung grundlegende Begriffe erläutert und über Anbieter haushaltsnaher und hauswirtschaftlicher Dienstleistungen informiert. Das Thema Qualitätssicherung ambulanter Dienstleistungen wird am Beispiel professioneller Hauswirtschaft verdeutlicht.

Eine Checkliste zur Ermittlung des Bedarfs hauswirtschaftlich ambulanter Dienstleistungen ergänzt die Handreichung. Damit sollen in Kurzform vorhandene und gewünschte Unterstützungsangebote in Beratungsgesprächen systematisch erfasst und Hinweise für weitere Informationsmöglichkeiten vermittelt werden.

Weitere Informationen über die LAG HW finden Sie unter www.lag-hw-nds.de



Qualifizierungsprogramm „DUO“ – Seniorenbegleitung

Das Qualifizierungsprogramm DUO ist ein wichtiges Aufgabengebiet der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN). Hierbei geht es zum einen um die Qualifizierung von ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleiter und zum anderen um den Einsatz dieser qualifizierten Ehrenamtlichen.

Es ist ein Fortbildungs- und Beratungsangebot für Seniorenbegleitung geschaffen worden. Dabei wird mit Partnern wie Familienbildungsstätten, Katholische Erwachsenenbildung, Evangelische Erwachsenenbildung, Ländliche Erwachsenenbildung (LEB) Niedersachsen, Volkshochschulen (vhs), Kreisvolkshochschulen (kvhs) oder beispielsweise Heimvolkshochschulen (hvhs) kooperiert.

Themen können sein: Rolle und Selbstverständnis, Soziale Kompetenzen, Tagesstrukturierung und -aktivierung und psychische und physische Veränderungen im Alter.

Die Kurse werden in Abendkursen und auch samstags durchgeführt. Ein praktischer Teil rundet die Qualifikation ab. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten vom Bildungsträger ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme.

Die Absolventen der Qualifizierungskurse werden von den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen eingesetzt und betreut. Die Seminarkosten werden für die Freiwilligen vom Land übernommen. Die Fahrtkosten tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst.

Die Freiwilligenakademie Niedersachsen ist verantwortlich für die Organisation der Qualifizierungen. Sie verwaltet zentral die Mittel und garantiert die Einhaltung der Qualitätsstandards und die Vergleichbarkeit der Qualifizierungskurse.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.freiwilligenakademie.de/ oder per Mail unter info@freiwilligenakademie.de.

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