Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Niedersachsen führt elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ein -

Kommunen können jetzt einsteigen


Die Landesverbände der Gesetzlichen Krankenversicherungen haben zusammen mit dem Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerium eine Landesrahmenvereinbarung für eine elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausgearbeitet und unterzeichnet. Heute werden die Kommunalen Spitzenverbände, die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung über das neue Angebot unterrichtet. Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt erklärt: „Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber wollen wir der Diskriminierung und dem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand des jetzigen Bewilligungsverfahrens ein Ende setzen und Asylsuchenden eine menschenwürdige medizinische Versorgung gewähren.“ Es freue sie sehr, so Cornelia Rundt, dass die Gesetzlichen Krankenversicherungen die Gesundheitskarte für Flüchtlinge nun einführen und Kommunen somit bereits zum 1. April das neue Angebot nutzen könnten. Die für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zuständigen Kommunen können nun entscheiden, ob sie der Rahmenvereinbarung beitreten und somit die Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus einführen wollen - oder ob sie beim bisherigen bürokratischen Bewilligungssystem bleiben. Bei diesem müssen sich die Betreffenden bei der Kommune einen Behandlungsschein holen und jeden Arztbesuch und den Behandlungsumfang im Vorfeld genehmigen lassen; der Verwaltungsaufwand ist hier nach Ansicht des Gesundheitsministeriums deutlich höher.

Grundleistungsempfängerinnen und –empfänger haben gemäß Paragraph 4 Asylbewerberleistungsgesetz einen eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsleistungen. So besteht ein Anspruch auf Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Als erstes Flächenland hatte Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Rahmenvereinbarung für eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge abgeschlossen. Niedersachsens Vereinbarung entspricht bezüglich des Behandlungsumfangs oder der Vergütung des Verwaltungsaufwands der Krankenkassen den Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Der Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände, mit denen im Vorfeld der Gesundheitskarteneinführung ebenfalls Gespräche geführt worden sind, den bestehenden Behandlungskatalog nach Asylbewerberleistungsgesetz nicht zu Lasten der kommunalen Finanzen auszuweiten, wurde erfüllt.

Der Niedersächsische Landtag hatte in einem Entschließungsantrag (Drs. 17/1619) gefordert, für alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Leistungen nach den Paragraphen 4 und 6 in Kooperation mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen eine elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Für den Sommer sind regionale Informationsveranstaltungen zur elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Niedersachsen geplant.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln