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„Gesetz über eine Anstalt für das klinische Krebsregister in Niedersachsen“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt



Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.09.2016, TOP 5


- Es gilt das gesprochene Wort -


„Krebs gehört nach wie vor zu den häufigsten Erkrankungen in der westlichen Welt, jede dritte Person erkrankt daran. Es liegt daher im Interesse aller Betroffenen, aber auch im Interesse aller Leistungsanbieter und Kostenträger, die Diagnose und Therapie dieser Erkrankungen in hoher Qualität sicherzustellen.

Das am 09.04.2013 in Kraft getretene Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) soll die onkologischen Versorgungsstrukturen, die Qualitätssicherung und die effiziente Behandlung stärken und weiterentwickeln. Dafür muss in den Ländern eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung etabliert werden.

Die Aufgabe der Länder ist es, die erforderlichen Kooperationsstrukturen, die Prozesse zur Erhebung, die Übermittlung und Auswertung von Daten zu Krebs und Krebsbehandlungen, die Datenströme sowie landesspezifische Besonderheiten durch eigene Gesetze zu regeln. In Niedersachsen wird die Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes durch zwei Rechtsgrundlagen sichergestellt:

Zum einen ist dies das vorliegende Gesetz über die Übertragung von Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung Niedersachsen, das die Ärztekammer Niedersachsen und Zahnärztekammer Niedersachsen ermächtigt, die Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen wahrzunehmen.

Zum anderen wird dies ein Artikelgesetz zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen sein, das die eigentlichen Aufgaben inhaltlich festlegen wird. Es wird Bestimmungen zur Meldepflicht enthalten, den Kreis der betroffenen Ärztinnen und Ärzte festlegen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung der Daten sowie Bestimmungen zum Schutz der Betroffenen festlegen.

Diese beiden Gesetzesvorhaben haben wir zeitlich voneinander getrennt, damit die Kammern die notwendigen organisatorischen und personellen Vorbereitungen für die spätere Aufgabenwahrnehmung treffen können. Damit wird gewährleistet, dass die Registrierung der Krebserkrankungen dann unverzüglich mit der gebotenen Sorgfalt und Fachlichkeit starten kann.

Warum werden wir die beiden Kammern mit der Aufgabe betrauen? Wir haben zunächst die Umsetzung in eigener Hand geprüft, aber wir sind auf die Akzeptanz und die Mitarbeit der Ärzteschaft und auf das Vertrauen der Patientinnen und Patienten angewiesen.

Die Ärztekammer verfügt mit dem Zentralen Qualitätsmanagement bereits über eine Einrichtung, die langjährige Erfahrung mit systematischen Dokumentationen medizinischer Daten hat und mit Konzepten und Methoden des Qualitätsmanagements arbeitet. Das „ZQ“ hat damit eine herausgehobene Stellung bei der Frage der Qualitätssicherung und -verbesserung im Bereich der medizinischen Versorgung. Und nicht nur das, das „ZQ“ ist mit seiner Arbeit in der niedersächsischen Ärztelandschaft fest verankert und anerkannt. Auf diese Erfahrungen können und wollen wir bei der Arbeit des Krebsregisters zurückgreifen.

Darum werden wir diesen Weg verfolgen, und nicht eine Behörde gründen, die sich ihre Fachlichkeit und ihre Akzeptanz bei den Beteiligten erst noch erarbeiten müsste.“





Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.09.2016

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