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„Bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 06.04.2017, TOP 25



- Es gilt das gesprochene Wort -



„In einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2016 wurden Frauen im Sozialleistungsbezug zu ihrem Verhütungsverhalten befragt, und etwa ein Viertel von ihnen hat angegeben, schon einmal allein aus Kostengründen auf die Pille oder die Spirale verzichtet zu haben. Sie haben sich folglich aus Geldmangel dem Risiko einer ungewollten Schwangerschaft ausgesetzt. Das ist für mich schlicht ein unhaltbarer Zustand!



Man muss sich vor Augen führen: Die heutige Rechtslage führt dazu, dass ärmere Frauen in sozial ungesicherter Lebenslage häufiger ungewollt schwanger werden und sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Wir wissen auch, dass dies mit erheblichen physischen und vor allem aber psychischen Belastungen einhergeht.



Das Zynische dabei ist: Kommt es zum Schwangerschaftsabbruch aufgrund der Notlage der Frau, besteht bei Bedürftigkeit ein gesetzlicher Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Land. Für Prävention aber gibt es kein Geld. Hier wirkt unser Leistungssystem menschenverachtend und bedarf der Korrektur.



Bislang vertritt der Bundesgesetzgeber die Auffassung, dass Frauen im Sozialleistungsbezug die Verhütungsmittel aus dem Regelsatz bestreiten sollen.


Das Regelbedarfsermittlungsgesetz aus diesem Jahr sieht aktuell eine Pauschale für den Bereich Gesundheitspflege in Höhe von 15 Euro vor. Diese Pauschale ist im Vergleich zu der aus dem Jahr 2011 sogar noch um 55 Cent verringert worden. Daraus sind alle Ausgaben für die Gesundheit, nicht nur die Verhütung, zu bezahlen.



Schon ohne Berechnungen ist eindeutig, dass diese Summe nicht ausreicht, um Verhütungsmittel zu finanzieren. Für die Pille in der üblich verordneten 3-Monatspackung sind mindestens 17 bis 40 Euro zu zahlen und für die Spirale, auch wenn sie auf 5 Jahre Liegezeit ausgelegt ist, sind einmalig über 100 Euro und sogar bis zu 400 Euro fällig.



Bei der heutigen Rechtslage werden Frauen im Sozialleistungsbezug also mit dem Thema Verhütung und Familienplanung allein gelassen. Deshalb ist es für mich ganz klar: Hier müssen wir handeln und Unterstützung für diese Frauen gegenüber dem Bundesgesetzgeber einfordern.



Ziel muss es sein, dass durch eine bundesgesetzliche Regelung die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen, insbesondere für Frauen im Sozialleistungsbezug, übernommen werden. Dafür werde ich mich sowohl gegenüber der Bundesregierung als auch in den länderübergreifenden Gremien weiterhin einsetzen.“




Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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