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Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage: Will die Landesregierung Familienzentren unterstützen?

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) geantwortet.


Der Abgeordnete Burkhard Jasper (CDU) hatte gefragt:

In den Städten und Gemeinden Niedersachsens gibt es Familienzentren, die in der Regel an Kindertagesstätten angegliedert sind. Dadurch soll die Kommunikation zwischen den Eltern und mit den Erzieherinnen und Erziehern verbessert und ein Beitrag zur Integration geleistet werden. Sozialpädagogische Fachkräfte können beispielsweise mit ehrenamtlich ausgebildeten Familienbegleiterinnen und -begleitern aus dem Wohnumfeld mit jeweils unterschiedlichen Migrationshintergründen die Arbeit der Kindertagesstätten unterstützen und insbesondere die Elternarbeit und den Zugang zu den Eltern intensivieren.

1. Befürwortet die Landesregierung die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren?

2. Soll es dafür Landeszuschüsse geben?

3. Sollen auch Kooperationspartner wie z.B. Familienbildungsstätten unterstützt werden?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

In Niedersachsen gibt es auf der örtlichen Ebene eine Vielzahl von Angeboten, die sich an Familien richten. Oft wird dafür der Begriff Familienzentrum verwendet.

Es gibt jedoch keine verbindliche Definition dazu, was ein Familienzentrum ausmacht. Vielfach werden Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren weiterentwickelt.

In der Praxis sind Familienzentren Orte der Begegnung, Bildung und Beratung für Familien.

Die Entwicklung von Familienzentren findet in Niedersachsen seit einigen Jahren sowohl unter kommunaler Federführung als auch in Eigenverantwortung freier Träger statt. Dabei werden entweder Familienzentren in enger Anbindung an Kindertageseinrichtungen eingerichtet oder es werden Einrichtungen, denen diese enge Anbindung an eine Kindertageseinrichtung fehlt, als Familienzentrum bezeichnet; auch hier stehen die familienunterstützenden Angebote, deren Koordinierung und Bündelung sowie die Vernetzung mit sozialräumlichen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern im Vordergrund.

Zu 1.:

Eltern können über eine Kindertagesstätte sehr gut erreicht werden. Daher werden aus familienpolitischer Sicht Familienzentren, in deren Gebäuden neben Kindertagesstätten auch andere Angebote für Familien vorgehalten werden, begrüßt. Im Rahmen einer Koordinierung und Bündelung von familienunterstützenden Angeboten und deren Vernetzung im Sozialraum können auch Kindertageseinrichtungen um Familienzentren erweitert werden. Familienzentren und Kindertagesstätten bleiben nach der derzeitigen Rechtslage dabei jedoch zwei unterschiedliche Angebote.

Für Kindertagesstätten im Sinne von § 45 SGB VIII i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 KiTaG gelten gesetzliche Mindestanforderungen an die räumliche Ausstattung (§ 1 1. DVO-KiTaG), die während der Öffnungs- und Betreuungszeiten ausschließlich für den Betrieb der Einrichtung zwecks Erfüllung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages zur Verfügung zu stellen ist. Kinder müssen sich in einer Kindertagesstätte entsprechend ihrem Alter selbstständig und frei bewegen können, um die von ihnen genutzten Räume wie z.B. Gruppenräume, Kleingruppenräume, Mehrzweckräume und Sanitärräume erreichen zu können. Diese Selbstständigkeit kann den Kindern nur ermöglicht werden, wenn gewährleistet ist, dass einrichtungsfremde Personen während der Betreuungszeit keinen unkontrollierten Zutritt zur Kindertagesstätte haben. Beabsichtigt ein Träger außerhalb der Öffnungs- und Betreuungszeiten der Einrichtung Angebote eines Familienzentrums aufzunehmen, um z.B. die Zusammenarbeit mit Eltern von Kindern mit und ohne Betreuungsverträge zu stärken, ist dies gem. § 1 Abs. 4 der 1. DVO – KiTaG zulässig, soweit die Nutzung mit der Zweckbestimmung der Kindertageseinrichtung vereinbar ist.

Zu Frage 2 und 3:

Das Land fördert zahlreiche familienfördernde Angebote, die die Zielsetzung von Familienzentren als Orte der Begegnung, Bildung und Beratung beinhalten, etwa die Förderung von Familienbildungsstätten, Mehrgenerationenhäusern, Mütterzentren oder Familienbüros. Einige Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe nehmen Fördermittel der Richtlinie Familienförderung in Anspruch, um den Prozess, Familienzentren einzurichten, vor Ort zu initiieren oder Angebote in Familienzentren oder vergleichbaren Einrichtungen vorzuhalten. Darüber hinaus soll mit dem 2017 neu eingeführten Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ die soziale Infrastruktur erhalten, ausgebaut und zu Orten des Zusammenhaltes und der Integration in Städten und Gemeinden weiterentwickelt werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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