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Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22.08.2018, TOP 5


– Es gilt das gesprochene Wort –


„Das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten – kurz Ladenöffnungszeitengesetz – soll einen Ausgleich zwischen dem Sonntagsschutz und den Interessen des Einzelhandels schaffen. Hier geht es um die Arbeitszeit und das Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Konkurrenzfähigkeit des Einzelhandels gegenüber dem Internet, den Sonntag mit der Familie und die Möglichkeit, manchmal außerhalb der Werktage einkaufen zu können. Insgesamt also eine Herausforderung, diese Interessen zu einem Ausgleich zu bringen.

Außerdem besteht derzeit Anpassungsbedarf in Folge von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte. Deshalb haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart, das Ladenöffnungszeitengesetz unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmerrechte und des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Dazu werde ich dem Kabinett in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen.

Dieser schlägt vier Sonntagsöffnungen pro Gemeinde und Jahr vor. Darüber hinaus können zwei zusätzliche Öffnungen in jeweils einem Ortsbereich erfolgen. Und die Sonderöffnung einzelner Verkaufsstellen, z.B. bei Jubiläen, bleibt erhalten. Die maximale Zahl von Sonderöffnungen pro Ortsbereich sind vier im Jahr.

Wir wollen den Sonn- und Feiertagsschutz erhöhen: Sonntagsöffnungen sollen zukünftig an allen staatlich anerkannten Feiertagen und am 27.12. verboten sein. Neben den traditionellen Anlässen soll die Sonntagsöffnung auch zugelassen werden können, um die Sichtbarkeit der Gemeinden oder ihrer zentralen Einkaufsbereiche zu erhöhen.

Insgesamt also ein ausgewogener Vorschlag, der die Interessen von Handel und Belegschaft ausgleicht, den Sonntag schützt, Rechtssicherheit schafft und den Kommunen Gestaltungsspielraum gibt.

Die FDP-Fraktion geht mit zwölf Öffnungen weit über unseren und den aktuellen Stand des Ladenöffnungsgesetzes hinaus. Dafür sind wir nicht zu haben.

Die Gesetzentwürfe können sicher zusammen im Parlament beraten werden. Dann können wir beide Vorschläge diskutieren, die Unterschiede nochmals darstellen und zu einer Entscheidung kommen.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.08.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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