Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Durch das Psychotherapeutengesetz vom 16.06.1998 gibt es seit dem 1. 1. 1999 approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeutinnen sowie approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen. Diese mindestens dreijährige Ausbildung kann noch bis zum 01.09.2032 absolviert werden, wenn das Studium nach § 5 Abs. 2 PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung vor dem 01.09.2020 begonnen wurde.,

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten behandeln psychische Störungen bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahren. Sie erhalten eine Berufszulassung in Form der Approbation nach Abschluss eines Studiums und einer anschließenden mehrjährigen Ausbildung und Bestehen der staatlichen Prüfung.

Mit dem Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten vom 15.11.2019 wurde die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Künftig soll die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut nach einem fünfjährigen Universitätsstudium der Psychotherapie erteilt werden. Für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. Die Ausgestaltung der Weiterbildung liegt in der Kompetenz der Psychotherapeutenkammern.

Als Berufsbezeichnung wird der Begriff Psychotherapeutin oder Psychotherapeut festgelegt.

Die bisherigen Berufsbezeichnungen psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut gelten fort und treten in alle Rechte und Pflichten ein, die auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben, die nach dem neuen Gesetz ausgebildet werden.

Nach der Approbation oder nach der Berufsaufnahme in Niedersachsen werden sie Mitglied der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen.


Die Berufsvertretung der niedersächsischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist die

Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Körperschaft öffentlichen Rechts
Leisewitzstr. 47
30175 Hannover
0511-850 304 - 30

www.pknds.de


Die Rechtsgrundlage der Kammer bildet das Niedersächsische Kammergesetz für die Heilberufe (Heilkammergesetz - HKG).

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln