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Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt


Geschlechtervielfalt ist ein Thema, welches für unsere Gesellschaft eine besondere Bedeutung hat.

Bewusst oder unbewusst: Menschen werden immer wieder in Geschlechterkategorien sortiert.

Dies vor allem aufgrund bestimmter Merkmale, auf die sich unsere Gesellschaft zur besseren Einordnung schon lange geeinigt hat – Haare, Kleidung, Make Up etc.

Ist das heute überhaupt noch richtig? Menschen sind so viel mehr als zugeschriebene Merkmale und ihre Identität besteht aus so vielen verschiedenen Puzzleteilen, dass Geschlechterkategorien wohl kaum als Unterscheidungsmerkmal taugen.

Die niedersächsische Gesellschaft ist bunt und vielfältig. Die Landesregierung steht entschieden dafür ein, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, inter*, nicht-binäre und queere Menschen als Teil der Gesellschaft verstanden werden und frei, selbstbestimmt und ohne Angst leben können.

Menschen, die sich so definieren werden als LSBTIQ* bezeichnet. Die einzelnen Buchstaben stehen dabei für die verschiedenen sexuellen Orientierungen oder geschlechtlichen Identitäten.

Neben der sexuellen Orientierung ist spätestens seit Oktober 2017 das Thema Geschlechtsidentitäten mehr im Fokus. Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes wurden neben weiblich und männlich weitere Geschlechter verfassungsrechtlich anerkannt. Nun kann im Personenstand neben weiblich und männlich auch divers als Geschlechtseintrag vorgenommen werden.

Die geschlechtliche Identität einer Person wird nicht rein biologisch festgelegt, sie ist selbstbestimmt. Doch auch in der Biologie ist es kein unbekanntes Vorkommen, dass Menschen nicht eindeutig männlich oder weiblich sind. Das menschliche Geschlecht wird an verschiedenen biologischen Merkmalen im Körper abgelesen:

In den Chromosomen, in den Gonaden (Keimdrüsen, in denen für die Fortpflanzung relevante Sexualhormone produziert werden) und an den äußeren Geschlechtsmerkmalen.

Stimmen hier nicht alle eindeutig überein – entweder weiblich oder männlich – wird von Intergeschlechtlichkeit gesprochen. Hinzu kommen die selbstbestimmte Geschlechtsidentität und die Frage, ob diese mit den körperlichen Begebenheiten übereinstimmt.

Um die Akzeptanz von LSBTIQ* Menschen in Niedersachsen zu stärken fördert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Maßnahmen und Projekte zur Aufklärung oder Sensibilisierung, aber auch Projekte mit dem Ziel des Strukturaufbaus oder Empowerment der queeren Community. Die Förderungen erfolgen auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten für den Abbau von Diskriminierungen gleichgeschlechtlich orientierter, trans- oder intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI*-Richtlinie). Über die Bewilligung entscheidet das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Die Antragstellung erfolgt über das Queere Netzwerk Niedersachsen e.V. (QNN). Das QNN versteht sich als Interessenvertretung für queere Menschen in Niedersachsen und lädt alle aktiven Gruppen, Vereine und Projekte, die im Flächenland Niedersachsen für LSBTIQ* aktiv sind, dazu ein, im QNN mitzuwirken.

Die rot-grüne Landesregierung hat entschieden, dass der erste niedersächsische Aktionsplan für queere Menschen in dieser Legislatur erarbeitet wird. Ein Aktionsplan, der die Bündnisse und Kooperationen zwischen Politik, Community und Verwaltung stärken soll und einen Fahrplan für die nächsten Jahre darstellt. Nach Erstellung wird der Aktionsplan hier abrufbar sein.

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