Verkaufsoffener Sonntag: Land veröffentlicht Handlungshilfe für Kommunen
Das Land Niedersachsen hat eine Handlungshilfe veröffentlicht, die den Kommunen und Gewerbetreibenden mehr Planungs- und Rechtssicherheit bei der Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen geben soll. In der Vergangenheit wurden immer wieder kommunale Festsetzungen von verkaufsoffenen Sonntagen beklagt und vor Gericht aufgehoben. In der Folge mussten geplante verkaufsoffene Sonntage teils sehr kurzfristig abgesagt werden. Vor diesem Hintergrund stellt die Handlungshilfe ausführlich dar, unter welchen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.
„Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen sind in Niedersachsen klar durch das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten geregelt“, betont Niedersachsens Staatssekretärin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Dr. Christine Arbogast. „Einerseits bietet es dem Einzelhandel die Möglichkeit, sich kunden- und marktorientiert aufzustellen, andererseits schützen wir die Rechte der Beschäftigten durch Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen. Mit der nun veröffentlichten Handlungshilfe möchten wir genau dieses Bewusstsein flächendeckend schärfen und den Kommunen eine verlässliche Grundlage für ihre Planungen geben.“
Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an die Gewerbe- und Ordnungsämter der Kommunen sowie an die Antragssteller/innen von Sonntagsöffnungen, darunter Standort- und Werbegemeinschaften, Handels- und Gewerbevereine und Handelsbetriebe. Eine vollständige Version steht ab sofort hier zum Download.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.03.2026
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