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Transformationsfonds und Fortschreibung des Krankenhausplans: Letzte Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses 2025

In der zweiten und letzten Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses des Jahres 2025 stand die regelhafte Fortschreibung des Krankenhausplans im Vordergrund. Diese beinhaltet im Wesentlichen Verlagerungen von Krankenhausplanbetten innerhalb von Fachabteilungen oder zwischen Verbundkrankenhäusern sowie Veränderungen in Trägerschaften von Kliniken durch gesellschaftsrechtliche Anpassungen. Bei den Anträgen zur Erweiterung der Kapazitäten in der psychiatrischen Versorgung sah der Planungsausschuss noch weiteren Erörterungsbedarf, hierzu wurde von Seiten des Ministeriums bereits ein unabhängiges Bedarfsgutachten beauftragt.

Darüber hinaus wurde über verschiedene Anträge zur Investitionsförderung und sich teilweise bereits in der Umsetzung befindliche Krankenhausprojekte beraten. Im Fokus standen hier insbesondere der aktuelle Planungsstand und die Kostenentwicklung. Den Mitgliedern des Planungsausschusses konnten damit die nötigen Informationen und Grundlagen für die zukünftigen Investitionsentscheidungen ab dem Jahr 2026 gegeben werden.

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi informierte zudem über den aktuellen Sachstand der Krankenhausreform. Das Bundeskabinett hatte Anfang Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen; die Bundesländer, darunter auch Niedersachsen, sehen jedoch noch Verbesserungsbedarf, etwa was die Standortregelung bei der Zuweisung der Leistungsgruppen angeht oder die Anrechnung bestimmter Fachärztinnen und Fachärzte. Das KHAG sieht dabei auch eine Verschiebung der Leistungsgruppen-Zuweisung auf den 01.01.2028 vor. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium befasst sich derzeit mit der technischen Umsetzung im Antragsverfahren, um möglichst umfangreiche Vorarbeiten auch in der neuen Rechtsgrundlage verwenden zu können.

Bereits rechtskräftig ist dagegen die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV), die das Antragsverfahren für den Transformationsfonds regelt. Vor diesem Hintergrund entschied der Ausschuss, beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für das Jahr 2026 Strukturmaßnahmen in Höhe von 445 Millionen Euro zu beantragen.

Hintergrundinformationen:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im Krankenhausplanungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie - mit beratender Stimme - die Ärztekammer Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem Niedersächsischen Krankenhausgesetz sind mit den unmittelbar Beteiligten bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen anzustreben.

Baufachliche Prüfung

Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann.

Investitionsprogramm

Nach § 5 Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG) wird das Investitionsprogramm vom Fachministerium jeweils für ein Haushaltsjahr aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Nach § 3 Abs. 1 S. 4 NKHG berät der Planungsausschuss das Fachministerium bei der Aufstellung des Investitionsprogramms.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2025

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