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Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 08.10.2025, TOP 5


Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke


– Es gilt das gesprochene Wort –

„Unser Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke ist nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Novellierung, nicht zuletzt, weil die Gesetzessystematik nicht mehr dem heutigen Standard entspricht.

Das Niedersächsische PsychKG hat sich durch seinen dualen Charakter bewährt: Präventiv regelt es, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besseren Zugang zu Behandlung bekommen.

Reaktiv regelt es, dass bei Eigen- oder Fremdgefährdung Menschen schnell und unter Abwägung aller Rechtsgüter auch gegen ihren Willen in stationäre Behandlung kommen. Spezialisierte Juristinnen und Fachpersonen sind damit befasst und das nicht ohne Grund!

Es wurde umfangreich recherchiert, Akteurinnen und Akteure in der Versorgung, Betroffene und die relevanten Ressorts wie Innere Sicherheit und Justiz und vor allem der Datenschutz wurden einbezogen.

Durch die sich in letzter Zeit mehrenden schrecklichen Ereignisse, in denen Menschen mit vermuteter oder bestätigter psychischer Erkrankung die öffentliche Sicherheit bedrohen, hat der Gesetzentwurf neue Herausforderungen zu adressieren.

Daher haben wir den faktisch fertigen Gesetzentwurf noch einmal nachgeschärft, um ihn an diese Herausforderungen anzupassen - in enger Abstimmung mit dem Innen- und dem Justizministerium.

Ziel muss es sein, ein Gesetz zu schaffen, das seinen alten dualen Charakter behält, die aktuellen Sicherheitsherausforderungen adressiert und – nicht zuletzt – anwenderfreundlich ist.

Der Novellierungsvorschlag, den die CDU vorlegt, ist ein Sammelsurium an und ich muss es leider so deutlich sagen:

  • Von überwiegend inkompetent ausgearbeiteten Vorschlägen. Vorschlägen, die von einer Unkenntnis der Aufgabenbereiche der Psychiatrie-Gremien und der längst etablierten Instrumente wie der Landespsychiatrieberichterstattung künden und

  • einer Reihe von (man kann es leider nicht anders bezeichnen) juristischen Kuriositäten.

Nicht zuletzt zeugt der Vorschlag der CDU von weitgehendem Unverständnis gegenüber der Komplexität des Datenschutzrechtes, insbesondere in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht psychisch Kranker.

Ich schlage daher vor, unsere kostbare Zeit zu nutzen, um unseren Novellierungsvorschlag im Sozialausschuss zu erläutern und die konstruktive Idee zu den Fallkonferenzen aus Ihrem Antrag zu prüfen.

Damit Menschen mit psychischen Erkrankungen wie auch die Menschen, die vor Gefahren geschützt werden müssen, sich auf eine Gesetzgebung verlassen können, die die Bedürfnisse Aller klarstellt, einer Demokratie würdig ist und diese schützt.“


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.10.2025

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