Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 10.12.2013 im Niedersächsischen Landtag zum Landesblindengeld
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Landesblindengeld“
- Es gilt das gesprochene Wort -
„Das Landesblindengeld dient dem Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Gleichwohl hatte es Frau von der Leyen für richtig befunden, das Landesblindengeldgesetz zum 01. Januar 2005 für über 27jährige abzuschaffen. Das hat zu einer massiven Einschränkung der Teilhabemöglichkeiten der Blinden geführt, so dass es seinerzeit aus sehr nachvollziehbaren Gründen zu massiven Protesten gegen die Abschaffung des Landesblindengeldes und damit die CDU-Regierung gekommen ist.
Im Ergebnis wurde das Landesblindengeld dann unter der Sozialministerin Ross-Luttmann zum 01.Januar 2007 wieder für alle eingeführt, allerdings mit stark abgesenkten Beträgen für die Erwachsenen.
Zwar wurde das Landesblindengeld im Jahr 2009 einmal leicht erhöht. Trotzdem liegt das es immer noch sehr deutlich unter den Beträgen, die vor der Abschaffung gezahlt wurden.
Aus diesem Grund hat die neue Landesregierung auch die Fachkommission Inklusion gebeten, sich mit dem Thema Landesblindengeld zu befassen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag dazu soll das niedersächsische Gesetz über das Landesblindengeldgesetz für Zivilblinde in zweierlei Hinsicht geändert werden:
1. Es ist eine weitere Anpassung an europäisches Recht notwendig.
2. Außerdem soll, und das ist mir sehr wichtig, das Blindengeld für blinde Menschen, die 25 Jahre oder älter sind, von 265 auf 300 Euro je Monat erhöht werden.
Damit holen wir noch nicht wieder auf, was die CDU-Regierung den blinden Menschen an Absenkung zugemutet hat, aber wir machen einen ersten Schritt in diese Richtung und vergrößern damit die Teilhabemöglichkeiten der Blinden.
Welche Folgen sich aus den Überlegungen der Fachkommission Inklusion insgesamt ergeben werden wir sehen, wenn wir diese alle vorliegen haben und prüfen können. Ich halte es aber für notwendig und freue mich, wenn die blinden Menschen schon vorab eine erste Erhöhung des Landesblindengeldes erhalten können.
Durch die Erhöhung des einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes können die blinden Menschen ihr Leben ein selbstständiger gestalten. Mehr als 7.000 blinde Menschen haben dann ab 01. April 2014 Anspruch auf höheres Landesblindengeld. Die zusätzliche finanzielle Unterstützung kann beispielsweise für Hilfe im Haushalt, Begleitung zu Veranstaltungen oder Hilfsmittel eingesetzt werden. So kann die eigenverantwortliche Lebensführung wieder ein Stück mehr verbessert werden.
Ich würde mich freuen, wenn der Änderungsantrag von einer großen Mehrheit getragen werden könnte. Die blinden Menschen in Niedersachsen haben diese Unterstützung verdient.“
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Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt