„Qualifizierte Arbeitsmigration leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Deckung des branchenspezifischen Fachkräftebedarfs“: 2024 so viele Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen wie nie zuvor
Nach den aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) wurden im Jahr 2024 so viele Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen durchgeführt wie nie zuvor in Niedersachsen. Insgesamt verzeichneten die zuständigen Stellen landesweit fast 9.400 Verfahren und damit rund 1.400 mehr als im Vorjahr. Damit setzt sich der positive Trend der vergangenen Jahre fort. Etwa 56 Prozent der Verfahren wurden von Frauen veranlasst.
Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Dr. Christine Arbogast freut sich über die vorliegenden Zahlen: „Die statistische Auswertung zeigt das gestiegene, große Interesse an der Berufsanerkennung. Das ist sehr wichtig, denn die qualifizierte Arbeitsmigration leistet in Verbindung mit der Berufsanerkennung einen bedeutsamen Beitrag zur Deckung des branchenspezifischen Fachkräftebedarfs. Die statistischen Daten zeigen weiterhin hohe Erfolgsquoten bei den vollen und teilweisen Anerkennungen. Nur wenige Anträge mussten abgelehnt werden. Dies weist auf die hohe, mitgebrachte Qualifikation vieler Zuwanderinnen und Zuwanderer hin.“
Das Land unterstützt diese Entwicklung gezielt: Mit der Förderung der „Landesstelle Berufsanerkennung“ stellt Niedersachsen ein landesweites Beratungsangebot bereit, das interessierte Antragstellerinnen und -steller bei grundlegenden Fragen zum Anerkennungsverfahren berät. Bei weitergehenden Fragestellungen stehen in vielen Regionen die spezialisierten IQ-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen bereit.
„Gute Begleitstrukturen haben sich als ein Faktor für erfolgreichere und schnellere Verfahren herausgestellt. Um möglichst viele Angebote in Niedersachsen zu gewährleisten, beteiligt sich das Land daher ergänzend zur Finanzierung der Landesstelle bedarfsweise an der Kofinanzierung der Beratungs- und Qualifizierungsangebote nach dem IQ-Programm des Bundes (IQ: Integration durch Qualifizierung)“, ergänzt Dr. Arbogast.
Wie in den Vorjahren lag 2024 der Schwerpunkt der Berufsanerkennungsverfahren mit 69 Prozent aller Verfahren bei den medizinischen Gesundheitsberufen. Hierunter fallen z.B. die antragsstarken Berufe der Pflegefachkräfte und der Ärztinnen und Ärzte. In den nicht-reglementierten Berufen wird die Berufsanerkennung in einem deutlichen geringeren Umfang genutzt, da in diesen Berufen die Tätigkeit auch ohne Anerkennung möglich ist. Das Land setzt sich auf Bundesebene für ergänzende Regelungen ein, die bei Bedarf die berufliche Kompetenzfeststellung mit einem gegenüber der Berufsanerkennung niedrigeren Prüfmaßstab in einem schnelleren und einfacheren Verfahren ermöglichen, um auch in diesen Berufsfeldern Fachkräften und Arbeitgebern ein hilfreiches, funktionales Instrument zu bieten.
Die Kontaktdaten der Landesstelle Berufsanerkennung, der IQ-Beratungsstellen und der IQ-Qualifizierungsträger sind unter www.migrationsportal.de aufgeführt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.10.2025

