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Niedersachsen schlägt Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vor

„Eine umfassende Modernisierung ist dringend notwendig“


Auf der 1.055. Sitzung des Bundesrates am heutigen Freitag (13. Juni 2025) hat Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Gleichstellung, einen Antrag zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes vorgestellt. Der Antrag geht auf eine gemeinsame Initiative der niedersächsischen Landesregierung und des Bremer Senats zurück und wurde gemeinsam mit den Bundesländern Hamburg, Brandenburg, Saarland und Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht.

Ziel der niedersächsischen Landesregierung und der mitantragstellenden Bundesländer ist es, Betriebsräte in Deutschland zu stärken und die Rechtsgrundlagen ihrer Arbeit zeitgemäß zu gestalten. Grundlage soll eine umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sein, mit der die bestehenden Regelungen aktualisiert und an Veränderungen in der Arbeitswelt angepasst werden.

Dem Antrag vorausgegangen war eine Länder-Arbeitsgruppe, in der unter gemeinsamer Federführung von Niedersachsen und Bremen mehrere Bundesländer in einem intensiven Austausch einen Konsens zu zentralen Forderungen für die Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes herstellen konnten.

Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Gleichstellung in Niedersachsen: „Gute Arbeit im Betrieb braucht gute Mitbestimmung. Betriebliche Mitbestimmung ist neben den tarifvertraglichen Regelungen der Sozialpartner einer der Grundpfeiler einer Wirtschaftsdemokratie – und einer gelebten Sozialpartnerschaft. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahren durch verändertes gesellschaftliches Verhalten, die zunehmende Digitalisierung von Arbeitsprozessen und den Einsatz von KI stark verändert. Die betriebliche Mitbestimmung und insbesondere der von ihr erfasste Personenkreis müssen an die Erfordernisse dieser veränderten Wirtschaftswelt angepasst werden.“

Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration: "Betriebsräte sind das Herzstück der betrieblichen Mitbestimmung und ein wesentlicher Garant für die Einbeziehung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unternehmerische Entscheidungen. Unsere Arbeitswelt verändert sich rasant. Eine umfassende Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes ist dringend notwendig, um für die Arbeit von Betriebsräten einen zeitgemäßen Rechtsrahmen zu gewährleisten. Betriebsrätinnen und Betriebsräte müssen in der Lage sein, unter den neuen Gegebenheiten und Voraussetzungen ihre Mitbestimmungsrechte angemessen auszuüben und an wesentlichen unternehmerischen Zukunftsentscheidungen mitzuwirken."

Daniel Keller, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg: „Eine funktionierende betriebliche Mitbestimmung ist ein demokratisches Element zur Partizipation an Unternehmensentscheidungen und schafft positive Effekte sowohl für die Unternehmen als auch die Beschäftigten. Unternehmen mit betrieblicher Mitbestimmung bieten bessere Arbeitsbedingungen, reagieren mit Investitionen und Weiterbildung agiler auf Veränderungsprozesse und sind produktiver sind als Unternehmen ohne Betriebsrat. Mitbestimmung stärkt die Mitarbeiterbindung und verringert die Fluktuation, was der Arbeits- und Fachkräftesicherung dient. Für eine effektive Betriebsratsarbeit sind gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig, die der modernen Arbeitswelt entsprechen, die sich durch Digitalisierung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz, durch die Globalisierung und die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation stetig verändert. Als Mittel gegen die Be- oder sogar Verhinderung betrieblicher Mitbestimmung bedarf es geeigneter Rechtsnormen und deren konsequenter Anwendung. Ich unterstütze daher eine zielführende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und halte eine zeitnahe Änderung für notwendig, da im Jahr 2026 wieder Betriebsratswahlen anstehen.“

Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg: „Die Arbeitswelt ist im Wandel. Dienstleistungen von Menschen über eine digitale Plattform zu vermitteln, ist dabei zu einem verbreiteten Geschäftsmodell geworden – Beispiel Lieferdienste. Diese Plattformökonomie hat einen praktischen Nutzen, aber auch Schattenseiten, wenn es um Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte geht. Diese besondere Konstellation hat die Gerichte bereits mehrfach beschäftigt. Sie darf kein Vehikel für Ausbeutung und prekäre Arbeit sein, bei der Regeln zur Mitbestimmung umgangen werden. Der bisherige gesetzliche Begriff des Betriebes als Ausgangspunkt für Mitbestimmung kommt mit diesen neuen Formen der Arbeit jedoch an seine Grenzen, und muss angepasst werden.“

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen: „Mitbestimmung gehört zur DNA Nordrhein-Westfalens. Wer zukunftsfähige Wirtschaft will, muss Mitbestimmung fördern und Sozialpartnerschaft im Betrieb leben. Studien zeigen klar: Unternehmen mit aktiver Mitbestimmung sind erfolgreicher, innovativer und resilienter. Mit dem Antrag zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes senden wir nicht nur ein wichtiges Signal, sondern bringen konkrete Verbesserungsvorschläge ein, um die Arbeit von Betriebsräten zu stärken. Dazu gehört, Mitbestimmung im Einklang mit den wirtschaftlichen Herausforderungen wirkungsvoll auszugestalten, digitale Beteiligung zu ermöglichen und Betriebsratsarbeit besser vor Angriffen zu schützen. Das so genannte ‚Union Busting‘ zum Beispiel, also die Behinderung oder Beeinträchtigung der Betriebsratsgründung oder -arbeit, ist kein Kavaliersdelikt – es ist ein rechtswidriger Angriff auf die demokratische Kultur im Betrieb, vor dem Betriebsgremien wirkungsvoll geschützt werden müssen.“

Dr. Magnus Jung, Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes: „Da der Wandel der Arbeitswelt nicht über die Köpfe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinweg, sondern nur gemeinsam mit ihnen gelingen kann, ist Mitbestimmung der Schlüssel zum Erfolg. Sie stärkt das Vertrauen der Beschäftigten, verbessert unternehmerische Entscheidungen und macht Betriebe zukunftsfähiger. Deshalb brauchen wir dringend eine grundlegende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, die Betriebsräten auch unter neuen Arbeitsbedingungen echte Mitgestaltung ermöglicht, wenn wir den Herausforderungen der Arbeitswelt der Zukunft gerecht werden und die Transformationsprozesse nachhaltig ausgestalten wollen. Auch gibt es noch immer Versuche, die Arbeit von Betriebsräten oder deren Neugründung zu behindern und damit die Mitbestimmung auszuhöhlen – diesen Tendenzen müssen wir mit entschiedenen Maßnahmen entgegentreten, um die Rechte der Beschäftigten wirksam zu schützen. Mit unserem ASMK-Antrag im Jahr 2022 haben wir als Saarland frühzeitig auf diesen Handlungsbedarf hingewiesen.“


Zwölf Forderungen und Prüfbitten

Der Bundesratsantrag zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes enthält zwölf Forderungen und Prüfbitten an die Bundesregierung. Zentrale Änderungsvorschläge sind:

  • Die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Betriebsverfassungsgesetzes und die Überarbeitung des Arbeitnehmerbegriffes;
  • Die Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte von Betriebsratsgremien in Bezug auf den Schutz von Beschäftigtendaten und den Einsatz Künstlicher Intelligenz;
  • Die Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten;
  • Die Fortentwicklung der Betriebsratsrechte bei Betriebsänderungen und -übergängen;
  • Der Schutz von Betriebsgremien vor Behinderung oder Beeinträchtigung ihrer Arbeit ("Union Busting").

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erstellt am:
13.06.2025

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