Niedersachsen bringt erfolgreich Bundesratsinitiative gegen Gewalt gegen medizinisches und pflegerisches Personal ein: „Wer anderen hilft, verdient selbst Schutz"
Am heutigen Freitag hat der Bundesrat eine von Niedersachsen eingebrachte Bundesratsinitiative „Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegerisches Personal“ beschlossen. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung u.a. dazu aufgefordert, zeitnah einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Schutzes der Mitarbeitenden in der Gesundheitsversorgung vorzulegen. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi unterstreicht die Relevanz der Initiative:
„Unsere Ärztinnen und Ärzte und das medizinische und pflegerische Personal in Praxen und Krankenhäusern leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für unser Gemeinwohl. Sie sind die tragenden Säulen unserer Gesundheitsversorgung – und damit auch ein wesentlicher Teil unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Doch gerade bei diesen Menschen wird immer wieder berichtet, dass sie sich zunehmend verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt sehen. Beleidigungen, Bedrohungen, tätliche Übergriffe – all das ist für viele leider keine Ausnahme mehr, sondern Teil ihres beruflichen Alltags. Eine Befragung des Marburger Bundes zeigt: Fast 90 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte kennen verbale Gewalt am Arbeitsplatz, über die Hälfte hat körperliche Gewalt erlebt. Das ist ein deprimierender Befund, muss für uns aber zugleich ein Alarmsignal sein. Solche Angriffe haben Folgen – nicht nur für die Betroffenen, sondern für die gesamte Gesellschaft. Sie gefährden das Vertrauensverhältnis zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten. Sie führen zu Rückzug, zu emotionaler Distanz – und nicht selten dazu, dass engagierte Fachkräfte ihren Beruf verlassen. Wir dürfen das nicht hinnehmen. Der Staat muss denjenigen, die sich für unsere Gesundheit einsetzen, Rückhalt geben.
Der Aspekt der Strafverfolgung ist dabei sicher ein zentraler Punkt. Aber wir alle wissen auch, dass Strafverfolgung in aller Regel den zugrunde liegenden Problemen nicht vollständig gerecht werden kann. Es geht auch um Prävention. Wir müssen den thematischen Ansatz verbreitern, die Ursachen von Gewalt erkennen und dann gezielt angehen. Dazu können bessere Personalschlüssel, Schulungen im Konfliktmanagement, bauliche Schutzmaßnahmen und Deeskalationskonzepte gehören. Diese Maßnahmen wirken oft nachhaltiger als höhere Strafen. Und sie verbessern das Arbeitsumfeld der Beschäftigten auch ganz generell, was in Zeiten des Fachkräftemangels kein unwesentlicher Aspekt ist.
Der Schutz der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen ist keine rein betriebliche Aufgabe. Er ist eine staatliche und gesellschaftliche Verpflichtung. Denn wer anderen hilft, verdient selbst Schutz. Wer heilt, darf nicht verletzt werden. Und alle, die sich Tag für Tag für das Leben anderer einsetzen, sollen wissen: Wir stehen an ihrer Seite.“
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erstellt am:
21.11.2025

