Neues Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni 4.0 startet in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen geht einen wichtigen Schritt für mehr Teilhabe und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen: Ab Februar 2026 wird die neue Version des Bedarfsermittlungsinstruments Niedersachsen, kurz B.E.Ni 4.0, landesweit bereitgestellt. Mit dieser Weiterentwicklung wird das Verfahren zur Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs und zur Planung passender Hilfen deutlich vereinfacht und übersichtlicher gestaltet. Die Kommunen erhalten die Möglichkeit, die neuen Bögen zunächst freiwillig zu nutzen.
Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont: „Mit B.E.Ni 4.0 stellen wir die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt unseres Handelns. Die neue Version ist ein großer Schritt hin zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und einer modernen, bürgernahen Verwaltung. Damit machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu dem übergeordneten Ziel einer inklusiven Gesellschaft. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement und ihre wertvolle Arbeit.“
B.E.Ni ist ein zentrales Werkzeug, um gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen ihren individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln und passende Hilfen zu planen. Der verschlankte Formularsatz B.E.Ni 4.0 ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringern, Kommunen und dem Land. Ziel war es, den bürokratischen Aufwand im Verfahren auf das Nötigste zu reduzieren und damit für alle Beteiligten nutzerfreundlicher zu machen.
Die neuen Formulare sind deutlich kürzer und auf das Wesentliche konzentriert. Das spart Zeit und erleichtert die Anwendung. Es gibt ergänzende Bögen in Einfacher und Leichter Sprache, teilweise mit Piktogrammen, damit alle Leistungsberechtigten, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, aktiv mitwirken können. Die Zielplanung wurde deutlich reduziert, sodass die Anwendung im Alltag spürbar erleichtert wird. So können die Unterstützungsziele gemeinsam sinnvoll benannt und festgelegt werden.
Mit B.E.Ni 4.0 wird das Verfahren zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen spürbar verbessert. Es bildet die Grundlage dafür, ein komplexes Verfahren auf das Wesentliche zu reduzieren. Im Mittelpunkt stehen dabei immer die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen. Der Vorstandsvorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hans-Joachim Lenke weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der flächendeckenden Praxisumsetzung bereits die nächste Herausforderung wartet: „Alle am Prozess beteiligten Akteure müssen die notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen, um prospektiv die aufwendige Papierdokumentation gänzlich abzuschaffen. Nur mit digitalen Lösungsansätzen und einem digitalen Datenaustausch können echte Mehrwerte für alle generiert werden. Wir hoffen auf eine schnellstmögliche Umsetzung im Sinne aller Beteiligten.“
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen Annetraud Grote hebt die Bedeutung der Neuerung für die Inklusion in Niedersachsen hervor: „Mit der neuen Version – B.E.Ni 4.0 – wird durch die Weiterentwicklung ein klares Zeichen für die Verbesserung der personenzentrierten Unterstützung von Menschen mit Behinderungen gesetzt. Das Ziel der Teilhabe bei der Bedarfsermittlung wird durch die Vereinfachung leichter erreichbar, die Handhabe transparenter. Dass Mitglieder des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen an der Weiterentwicklung maßgeblich beteiligt waren, ist dabei ein zentrales Qualitätsmerkmal.“
Der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST), Dr. Jan Arning, ergänzt: „Das bisherige Bedarfsermittlungsinstrument B.E.Ni hat in der Vergangenheit erhebliche Verwaltungsressourcen in den Kommunen gebunden. Wir begrüßen daher ausdrücklich die weitere Vereinfachung des Verfahrens. Zugleich erwarten wir, dass perspektivisch eine einheitliche digitale Lösung umgesetzt wird, die zu einer weiteren Entlastung der Kommunen und zu einer effizienteren Durchführung von B.E.Ni beiträgt.“
Ricarda Hasch, Vorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V.- Niedersachsen, erklärt: „Vielen Dank für die lösungsorientierte Zusammenarbeit. Mit der vorgenommenen Reduzierung leistet B.E.Ni 4.0 einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Nachhaltigkeit und Teilhabe.“
Weitere Informationen und Einblicke in das Verfahren finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Niedersachsen unter:Artikel-Informationen
erstellt am:
24.02.2026

