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Land stärkt Förderung von Projekten gegen Antisemitismus und gegen Rassismus – Philippi: „Landesregierung bekennt sich zu einem weltoffenen Niedersachsen“

Um den Zusammenhalt der Gesellschaft sowie die Akzeptanz kultureller, sprachlicher, ethnischer und religiöser Vielfalt zu stärken, erhöht das Land Niedersachsen in diesem Jahr die finanzielle Förderung von Projekten gegen Antisemitismus und gegen Rassismus. Dazu stehen in 2024 über die „Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt (RL TuZ)“ rund 450.000 Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung.

Die Richtlinie unterstützt Projekte, die sich für ein friedliches Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft einsetzen. Für das laufende Jahr wurde der Schwerpunkt hinsichtlich der Aktualität dieses Themas auf die Förderung von „Projekten gegen Antisemitismus“ und „gegen Rassismus“ gesetzt. Die Anträge können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) Oldenburg gestellt werden.

„Mit dem Förderschwerpunkt der Richtlinie bekennt sich die Landesregierung ganz klar zu einem weltoffenen Niedersachsen“, betont Sozialminister Dr. Andreas Philippi. „Leider erleben wir in diesen Tagen, dass antisemitisches und rassistisches Denken wieder salonfähig werden. Dieser Entwicklung müssen wir uns entschieden entgegenstellen, denn sie ist Gift für unsere Gesellschaft. Ein gelebtes Engagement durch breite Teile der Zivilbevölkerung bleibt dabei unverzichtbar. Deshalb ist es wichtig, dass es uns gelungen ist, die Mittel trotz der angespannten Haushaltslage zu erhöhen.“

Das LS hat einen Flyer veröffentlicht, der zu den wichtigsten Informationen rund um die Richtlinie, Antragsstellung und Fördermaßnahmen weiterleitet: https://soziales.niedersachsen.de/download/207472

Hintergrund:

Mit der Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen, die der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft dienen sollen. Es werden auch Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert. Anträge können gestellt werden von Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüssen als juristische Personen des öffentlichen Rechts, von sonstigen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und von gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts. Es gibt keine Antragsfristen, sodass Zuwendungen jederzeit beantragt werden können. Weitere Informationen gibt es hier.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2024

Ansprechpartner/in:
Felix Thiel

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