Gesundheitsminister Philippi zum Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes: „Länder können Krankenhausreform nun verlässlich voranbringen“
Am heutigen Mittwoch, 15. April 2026, ist das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte das Gesetz am 27. März 2026 gebilligt. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, äußert sich zum weiteren Umsetzungsprozess der Krankenhausreform wie folgt:
„Bund und Länder haben in den vergangenen Monaten um gute Lösungen bei der Krankenhausreform gerungen. Mit dem jetzt in Kraft tretenden Gesetz bekommen wir Planungssicherheit und die Krankenhausreform in den Ländern kann nun verlässlich vorangebracht werden. Ziel ist dabei immer, dass - gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen - die Versorgung gesichert und durch qualitätsorientierte Konzentration von Gesundheitsleistungen in den Krankenhäusern verbessert wird.
Niedersachsen hat sich in den vergangenen Monaten aktiv in die Debatte und mögliche Umsetzungsschritte der Krankenhausreform eingebracht. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sind viele niedersächsische Forderungen in das Gesetz aufgenommen worden. Eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung muss sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen gewährleistet sein. Das KHAG ist daher ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit in den Ländern.
Leider ist auf den letzten Metern ein neuer Aspekt in das Gesetz formuliert worden: die Abhängigkeit der Zuweisung von Leistungsgruppen an die strikte Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen. Eine Unterschreitung dieser Grenzen in einem pflegesensitiven Bereich führt künftig dazu, dass alle Gutachten des Medizinischen Dienstes eines Standorts negativ werden – unabhängig von der betroffenen Leistungsgruppe. Das würde viele Häuser treffen, insbesondere unsere großen Krankenhäuser und unsere Uniklinika, die im schlimmsten Fall keine Leistungen mehr anbieten dürften. Hier erwarten wir vom Bund kurzfristige Klarstellungen oder Übergangsregelungen, die vor allem realitätsfähig sind und nicht zu überbordender Bürokratie führen, damit eine zügige Umsetzung der Reform in den Ländern gewährleistet werden kann.“
Hintergrund:
Die Krankenhausreform des Bundes ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Die bisherigen Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sollen nun durch das KHAG konkretisiert und praktisch umgesetzt werden.
Das KHAG erleichtert die Erfüllung der Strukturkriterien für Grund- und Regelversorger, da Fachärztinnen und Fachärzte auch in Innerer Medizin und Allgemeinchirurgie künftig in bis zu drei Leistungsgruppen berücksichtigt werden können. Der Transformationsfonds darf auch Maßnahmen zum Strukturerhalt finanzieren. Das sichert Vorhaben zur Aufrechterhaltung von Versorgungsstrukturen in der Fläche ab und ermöglicht den Ländern Handlungsfreiheit in der Investitionsförderung. Fachkrankenhäuser müssen teure Großgeräte künftig nicht mehr zwingend selbst vorhalten, sondern können Sachausstattung über Kooperationen nachweisen. Das senkt Investitionshürden. Ausnahmen zur flächendeckenden Versorgung können einmalig verlängert werden. Allerdings im Einvernehmen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Nach Inkrafttreten des KHAG ist nun die Anpassung des Fachverfahrens KLAAS erforderlich, um Alt- und Neuanträge der Krankenhäuser auf die Leistungsgruppen parallel abzubilden und MD-Gutachten verarbeiten zu können. Eine zweite Antragsrunde, in der die Krankenhäuser ihre Anträge nach KHAG bestätigen, soll ca. 2 Monate nach Inkrafttreten des KHAG erfolgen.
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erstellt am:
15.04.2026

