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Gesundheitsminister Philippi begrüßt Anrufung des Vermittlungsausschusses zur GKV-Finanzierung: „Es muss eine schnelle Lösung geben, die nicht einseitig zulasten der Krankenhäuser geht“

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) angerufen. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi kritisiert den Gesetzesentwurf an einer Stelle deutlich und begrüßt die Anrufung des Vermittlungsauschusses:

„Wieder einmal werden wir Zeugen einer unbefriedigenden Vorgehensweise, derer sich Bundesregierungen immer mal wieder bedienen: an wichtige und sehr begrüßenswerte gesetzliche Regelungen werden auf den letzten parlamentarischen Metern unbequeme Inhalte ergänzt, die eigentlich einer gründlicheren Diskussion auf allen Ebenen bedürften. Und die Länder dürfen dann diese Kröte schlucken oder sie setzen sich dem Vorwurf der Verzögerung aus. Eben dieses droht auch mit dem vorliegenden Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, an das kurz vor der Beschlussfassung im Bundestag noch die nicht gerade triviale Problematik der Krankenkassenfinanzen - in Rede des Zusatzbeitrages - mal eben so angedockt wird.

Der Bund plant mit diesem Gesetz, die Krankenkassen in Höhe von 2 Mrd. Euro zu entlasten und diese Entlastung in Höhe von 1,8 Mrd. Euro durch Einsparungen allein bei den Krankenhäusern zu finanzieren.

Diese Planungen – die auf dem Streichen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel beruhen - müssen zumindest verwundern. Sie verstärken die Sorgen in den Krankenhäusern auf ein dauerhaft wirtschaftliches Auskommen und in den Ländern auf eine gesicherte gesundheitliche Versorgung, gerade in der Fläche.

Es bestehen keine Zweifel daran, dass wir zu einer finanziellen Beitragsstabilität kommen müssen. Ich kann die finanziellen Sorgen der Krankenkassen in diesem Zusammenhang auch gut nachvollziehen. Dies darf jedoch nicht allein auf dem Rücken der stationären Versorgung geschehen. Umschichtungen von einer Tasche in die andere lösen die bestehenden Probleme in keiner Weise. Dies gelingt nur über Reformen, eine bessere Steuerung von Patientinnen und Patienten sowie eine Diskussion darüber, welche Leistungen in welchem Umfang angeboten werden können. Zur Lösung dieser Probleme darf es aber Qualitätseinbußen in der Gesundheitsversorgung und damit letztlich bei den Patientinnen und Patienten nicht geben. Es muss durch den Vermittlungsausschuss eine schnelle Lösung geben, die nicht einseitig zulasten der Krankenhäuser geht.“

Hintergrund:

Erst kürzlich hatte der Bund beschlossen, die Inflationslücke der Krankenhäuser der Jahre 2022 und 2023 in Höhe von 4 Mrd. Euro durch einen einmaligen steuerfinanzierten Ausgleich zu schließen. Nun soll eben diesen Krankenhäusern durch die beabsichtigte Regelung Liquidität in Höhe von 1,8 Mrd. Euro wieder entzogen werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
21.11.2025

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