Gesundheitsminister Dr. Philippi begrüßt Einigung beim Hebammenhilfevertrag – Selbstverwaltung zeigt Handlungsfähigkeit
Gesundheitsminister Dr. Philippi begrüßt die Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Hebammenverband zum Hebammenhilfevertrag.
„Ich freue mich, dass sich beide Seiten auf eine gemeinsame Lösung verständigt haben“, erklärt Minister Dr. Philippi. „Die Vertragspartner haben sich der Verantwortung gestellt und Dialogbereitschaft gezeigt. Nach intensiven Verhandlungen konnte ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden, der den Weg für eine stabile und zukunftsorientierte Versorgung ebnet. Das zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert. Die Einigung gibt Hebammen und Familien Sicherheit. “
Hintergrund
Der Hebammenhilfevertrag wurde durch eine Schiedsstelle am 2. April 2025 festgesetzt und ist am 01.11.2025 in Kraft getreten. Die nun getroffene Vereinbarung ermöglicht eine flexiblere Umsetzung des Hebammenhilfevertrags. Die Anpassungen gelten ab dem 1. April 2026 und betreffen die Eins-zu-eins-Betreuung, zusätzliche abrechenbaren Leistungen im ambulanten Bereich und Erleichterungen bei der Dokumentation. Der Hebammenhilfevertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.03.2026
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