Dritter Landespsychiatriebericht veröffentlicht – Mehr persönliche Kontakte durch die Sozialpsychiatrischen Dienste
Niedersachsen hat heute zum dritten Mal den Landespsychiatriebericht veröffentlicht. Dieser zeigt, dass die Anzahl der Unterbringungsfälle in einer psychiatrischen Klinik nach dem Niedersächsischen Gesetz für psychisch Kranke (NPsychKG) mit rund 8.000 Fällen pro Jahr zwischen 2020 und 2024 weitestgehend unverändert geblieben ist. Auch die Gesamtzahl der in den 27 Kliniken der Erwachsenenpsychiatrie, die an der Pflichtversorgung teilnehmen, vollstationär behandelten Fälle ist mehr oder weniger stabil und liegt zwischen 65.000 und 70.000 Fällen pro Jahr.
„Mit dem dritten Landespsychiatriebericht kann die psychiatrische Versorgung im Rahmen des NPsychKG über eine Zeitspanne von fünf Jahren betrachtet werden“, kommentiert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi. „Hierdurch können wir erstmalig Trends erfassen und seriöse Schlüsse ziehen. Es ist der Landesregierung daher ein wichtiges Anliegen, die Landespsychiatrieberichterstattung zu verstetigen und auszubauen. Sie liefert wertvolle Daten zur psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen. Gerade die Sozialpsychiatrischen Dienste haben mit ihrer Betreuungsarbeit eine große Bedeutung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen.“
Dies bestätigt auch die Fortsetzung einer Entwicklung, die sich bereits im zweiten Landespsychiatriebericht angedeutet hatte: So hat die Anzahl der persönlichen Kontakte der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) zu Menschen mit psychischen Erkrankungen im Verhältnis zur Einwohnerzahl weiter zugenommen. 2020 verzeichneten die SpDi im Mittel knapp 840 Kontakte je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, bis 2024 stieg dieses Mittel auf 3.102 Kontakte. Gleichzeitig ist die Anzahl der betreuten Personen überwiegend stabil geblieben. Ein möglicher Erklärungsansatz ist hier, dass die SpDi zunehmend mit komplexeren Fällen befasst sind, die eine intensive Betreuung erfordern.
Hintergrund:
Der dritte Landespsychiatriebericht gibt transparent Auskunft über die Umsetzung des NPsychKG in den Jahren 2023 und 2024. In diesem Zusammenhang macht er die Grundrechtseingriffe transparent, stellt die Anzahl der Unterbringungen nach dem NPsychKG für jede Kommune dar und gibt Auskunft über die Zusammensetzung und Tätigkeit der SpDi in den 44 niedersächsischen Kommunen.
Weitere Informationen und Hintergründe sowie alle vorherigen Landespsychiatrieberichte finden Sie unter https://psychiatrieberichterstattung.de/.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.11.2025

